VPB-Experteninterview
Glossarbegriff
Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.
- Name des Begriffes: Materialangaben
- Beschreibungen des Begriffes:
Materialangaben
Dies gilt auch für alle anderen detaillierten technischen Vorgaben. Sie legen einen bestimmten Wert fest, garantieren aber nicht, dass dieser auch den Regeln der Baukunst und den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht. Muss dann nachgebessert werden, dann zahlt der Bauherr die Mehrkosten. Deshalb sollte auch hier im Vertrag immer das Wort "mindestens" vor die Materialangabe gesetzt werden. Dann muss der Bauunternehmer die gesetzlichen Baustandards erfüllen.
- Typ des Begriffes: definition
- Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de