Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Planunterlagen
Beschreibungen des Begriffes:

Planunterlagen

Zu jedem Bauvorhaben gehören konkrete Pläne. Auch zu einem Schlüsselfertighaus. Die Herstellung der Planunterlagen sollte Teil des Vertrages und in den Hauskosten enthalten sein. Konkret benötigt werden: Zeichnungen und Berechnungen gemäß den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und der Bauvorlagenverordnung, Werkpläne im Maßstab 1:50, Werk- und Installationspläne für die Haustechnik (Sanitär, Heizung, Lüftung) sowie Baugrundgutachten. Der Vertrag sollte unbedingt regeln, dass und wann der private Bauherr diese Unterlagen zu Prüfzwecken ausgehändigt bekommt. Weitere Informationen finden Sie in unserem VPB-Ratgeber "Bauunterlagen".

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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