Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Teilungserklärung
Beschreibungen des Begriffes:

Teilungserklärung

Wer eine Eigentumswohnung kauft, der wird Teil einer Eigentümergemeinschaft gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Haus und Grundstück der Gemeinschaft werden in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt. Zum Sondereigentum gehören in der Regel die eigene Wohnung, eventuell noch eine Garage und ein Keller. Zum Gemeinschaftseigentum zählen im Normalfall das Haus an sich, sprich der Baukörper mit Fassaden, Treppenhäusern, Aufzug, Dach sowie die Zuwege, der Garten, also das Grundstück als solches. Wie genau Sonder- und Gemeinschaftseigentum definiert sind, das regelt die Teilungserklärung. Die "Teilungserklärung" ist Teil des Kaufvertrags. Wer sich für eine Eigentumswohnung interessiert, der muss sie unbedingt im Vorfeld einsehen. Mehr dazu im VPB-Ratgeber "Eigentumswohnung".

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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