Neuer VPB-Ratgeber "Energieausweis": Wer braucht das Dokument und ab wann?
BERLIN/KÖLN. "Ab Sommer 2008 wird der Energieausweis Pflicht für viele Besitzer älterer Häuser", erinnert Reimund Stewen, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Die neue Energieeinsparverordnung ist seit 1. Oktober 2007 in Kraft, und ab kommendem Juli müssen die ersten Vermieter und Verkäufer gebrauchter Immobilien den Ausweis parat halten. Das sorgt bei manchen Hausbesitzern für Irritation", weiß der Leiter des Kölner VPB-Büros aus eigener Erfahrung. "Viele wissen noch gar nicht genau, ob sie den Ausweis brauchen, welchen Art Energieausweis sie benötigen, den verbrauchs- oder den bedarfsorientierten, oder, wer das Dokument ausstellen darf."
In seinem neuen Ratgeber "Energieausweis" erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) jetzt die wichtigsten Regelungen kurz und bündig, damit private Bauherren, Hausbesitzer und Immobilienkäufer wissen, worauf sie achten müssen. Sie finden den VPB-Ratgeber "Energieausweis" im Bereich Service in der Rubrik "VPB-Ratgeber kostenlos".
"Wichtig für die Hausbesitzer ist die Schonfrist bis 30. Juni 2008", erläutert Baufachmann Stewen. Bis dahin muss niemand einen Energieausweis vorlegen. Danach wird die Ausweispflicht zunächst für Wohnhäuser eingeführt, die vor 1965 gebaut wurden, ab 1. Januar 2009 müssen auch Besitzer jüngerer Immobilien, ab Baujahr 1965, das Dokument vorlegen. "Die Übergangsphase gibt allen Betroffenen Gelegenheit, sich das Papier rechtzeitig zu besorgen."
Darüber hinaus planen viele Hausbesitzer, auch jene, die keine Ausweise brauchen, die energetische Sanierung ihrer Häuser. Sie wollen Energie und damit Kosten sparen. Voraussetzung für eine solche Altbausanierung ist immer das fundierte Energie- und Sanierungsgutachten eines erfahrenen Bausachverständigen. "Jedes Haus wird individuell begutachtet, denn es ist ein komplexes bauphysikalisches Gefüge. Werden einzelne Komponenten verändert, wirkt sich das stets auf das gesamte Objekt aus", erläutert Reimund Stewen komplexe Bautechnik. "Im schlimmsten Fall holt sich der Hausherr durch falsche Sanierung teure Bauschäden ins Haus." Wenig hilfreich als Gutachter ist deshalb erfahrungsgemäß der befreundete Fensterbauer. Er mag ein hervorragender Handwerker sein, aber er betrachtet nur sein eigenes Gewerk, nicht das Haus als Ganzes.
Ausgestattet mit dem Altbau- und Sanierungsgutachten kann der Hausbesitzer die Modernisierung systematisch angehen, einzelne Positionen beim örtlichen Handwerk ausschreiben und die Maßnahmen gegebenenfalls im Laufe mehrerer Jahre in der technisch richtigen Reihenfolge und in finanziell überschaubaren Etappen absolvieren. Für Planung und Sanierung sind Frühling und Sommer die besten Zeiten.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
Pressekontakt: Tel: 030 27890122, E-Mail: presse@vpb.de