VPB: Baufirmen legen Einzugstermin in der Regel nicht fest
BERLIN. "Und Weihnachten verbringen Sie schon in Ihrem neuen Haus!". Diese Aussicht klingt verlockend für alle, die vom Eigenheim träumen. Kommt dann noch das Versprechen hinzu, das neue Haus zum besonders günstigen Festpreis zu bauen, greifen viele zu: Neun von zehn privaten Bauherren kaufen heute ein schlüsselfertiges Haus. Nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) klaffen aber zwischen den vollmundigen Versprechungen während der Verkaufsverhandlungen und dem tatsächlichen Bauvertrag erhebliche Lücken. Termine beispielsweise werden im Vertrag nur selten genannt.
Wie das Institut Privater Bauherren in seiner aktuellen Studie "Schlüsselfertig Bauen - Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis" belegt, werden in nur rund 17 Prozent der untersuchten Bauverträge Termine für die Fertigstellung des Hauses fixiert. Rund die Hälfte aller Verträge setzt zwar einen Bauzeitraum in Monaten und Wochen fest, kassiert die Zusagen dann aber wieder durch schwammige Verlängerungsklauseln. Ein knappes Drittel aller für die Studie untersuchten Bauverträge enthält gar keine näheren Hinweise zur Bauzeit.
Bauverträge sind frei verhandelbar. Feste Termine können, müssen aber nicht vereinbart werden! "Bauherren möchten natürlich wissen, wann sie einziehen können und versuchen, einen festen Einzugstermin auszuhandeln", weiß Bausachverständiger Dipl.-Ing. (FH) Jörg Blaschke, Leiter des VPB-Regionalbüros Heilbronn. "Das klappt oft nicht. Wenn es genügend Bauwillige gibt, sitzen die Schlüsselfertiganbieter am längeren Hebel. Da heißt es: Entweder Sie bauen zu unseren Bedingungen oder gar nicht."
"Wird doch ein Termin in den Bauvertrag aufgenommen, heißt das noch nicht viel", weiß Bausachverständiger Blaschke. "Selbst wenn im Bauvertrag scheinbar präzise steht "die Bauzeit beträgt sieben Monate nach Baubeginn", so kann der Bauunternehmer den Baubeginn fast nach Belieben hinauszögern. Eventuell macht er ihn von der Erteilung der Baugenehmigung abhängig. Dann reicht er den Bauantrag einfach später ein und verzögert damit auch die Baugenehmigung."
"Gleiches gilt für die Werkplanbesprechung. Ohne diese kann weder die Tragwerksplanung gemacht, noch mit dem Bau begonnen werden", erläutert Bauherrenberater Blaschke. "Wird der Baubeginn auch davon abhängig gemacht, kann es schon mal vorkommen, dass zwischen Baugenehmigung und Werkplanbesprechung Monate liegen – und der Bauherr nichts dagegen machen kann." Häufig setzen Schlüsselfertiganbieter auch den Anschluss von Bauwasser und Baustrom für den Baubeginn voraus. Die Zuständigkeit dafür haben sie dann vorher vertraglich auf den Bauherrn abgewälzt.
"Schlüsselfertiganbieter haben noch mehr Tricks auf Lager, um den Baubeginn hinauszuzögern", weiß der Experte. "Manchmal machen sie ihn von der Fertigstellung der Bodenplatte abhängig. Mit der lassen sie sich dann viel Zeit. In manchen Verträgen sind Betriebsferien oder Bauferien angekündigt, die die Bauzeit automatisch verlängern. Wann und wie lange die Ferien sind, das steht dann aber nicht drin." Viele Baufirmen jonglieren mit den Terminen und optimieren so den Einsatz ihrer Kolonnen auf verschiedenen Baustellen. Sie sparen damit viel Geld, der einzelne Bauherr hat aber nichts davon.
Bauherrenberater Blaschke empfiehlt, am besten ein konkretes Datum für den Baubeginn und die Fertigstellung in den Vertrag aufzunehmen. Ebenso rät er dazu, eine Vertragsstrafe auszuhandeln, damit der Schlüsselfertiganbieter ein Interesse an der Einhaltung der Termine hat. Solche Vertragsstrafen haben allerdings auch ihre Haken und Ösen. Bauherren sollten sich genau beraten lassen, damit sich die Vereinbarungen zum Schluss nicht zu ihren Lasten auswirken.
"Manche Dinge muss der Bauherr aber selbst erledigen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Dazu gehört die Vorlage der Finanzierungsbestätigung – sofern vertraglich vereinbart", erinnert der Bausachverständige. "Liegt sie nicht rechtzeitig vor, sind Verzögerungen sogar berechtigt." Weil es beim Bauen um viel Geld geht, sollten sich Bauherren vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Experten erklären lassen, was sie unterschreiben. Dabei erfahren sie auch, was sie selbst während der Bauzeit alles beachten und erledigen müssen, und sie bekommen eine realistische Einschätzung, wann sie tatsächlich mit dem Einzug rechnen können.
Die Studie "Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis" kann im VPB-Shop bestellt werden. Sie kostet zehn Euro plus Versand.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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