VPB begrüßt Kabinettsbeschluss zur Änderung der Gewerbeordnung: WEG-Verwalter müssen voraussichtlich ab 2017 Ausbildung nachweisen
BERLIN. Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt die Einführung beruflicher Zulassungsregeln für gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum und Immobilienmakler, die das Bundeskabinett heute (31.) beschlossen hat. Über die Neuregelung der Gewerbeordnung, § 34c, sollen hauptamtliche WEG-Verwalter in Zukunft ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und eine Sachkundeprüfung absolvieren.
Wir begrüßen diese Neuerung grundsätzlich sehr, erklärt Dipl.-Ing. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). Immerhin verwalten rund 23.000 Hauptamtliche aktuell neun Millionen Wohnungen im Wert von rund einer Billion Euro. Verwalter halten damit das Vermögen zahlreicher privater Bauherren und privater Vermieter in der Hand, die größtenteils ihre Altersvorsorge auf diesen Immobilien aufgebaut haben.
Kritisch sieht der Verbraucherschutzverband die zukünftig nötigen Sachkundenachweise. Zum einen ist eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung vorgesehen, wonach alle, die bereits seit sechs oder mehr Jahren als Verwalter arbeiten, gar keine Prüfungen mehr absolvieren müssen. Zum anderen muss nach VPB-Ansicht zukünftig die Qualität der Ausbildung sichergestellt werden. Die Kriterien stehen noch nicht fest. Der VPB plädiert für eine fundierte Ausbildung und lehnt laxe Kurzseminare ab.
Experten rechnen damit, dass das Gesetz Anfang 2017 in Kraft treten kann. Bis dann die eigentliche Berufszulassungsregelung gilt, dürfte das Jahr 2017 vorüber sein. Bis dahin müssen Eigentümergemeinschaften also immer noch selbst ganz besonders auf die Qualifikation potenzieller Verwalter achten.
Der Verwalter hat eine Schlüsselstellung. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen. Wer sich für eine Eigentumswohnung interessiert, der sollte deshalb schon früh Kontakt mit dem Verwalter aufnehmen. Der Verwalter verwaltet gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat die Immobilie. Er kennt die Gemeinschaft und ihre Probleme, technische wie menschliche, er verwaltet das Vermögen der Eigentümer und kümmert sich um den Erhalt der Anlage. Während der Beirat aus der Gruppe der Eigentümer gewählt wird und in der Regel ehrenamtlich arbeitet, wird der Verwalter bestellt und für seine Arbeit honoriert. Der Verwalter kann aus der Gruppe der Eigentümer kommen oder von außen. In jedem Fall schreibt das Wohnungseigentumsgesetz die Bestellung eines Hausverwalters verbindlich vor.
Bislang muss kein Verwalter Fach- und Sachkenntnisse nachweisen, nicht einmal einen Versicherungsschutz braucht er. Die Anmeldung eines Gewerbes reicht aus, um als Verwalter agieren zu dürfen. Das soll sich nun in absehbarer Zeit ändern. Nicht geregelt wird im neuen Gesetz allerdings die Situation kleinerer Wohneigentümergemeinschaften, die sich den Verwalter aus ihren eigenen Reihen wählen. Sachkunde muss dieser Verwalter auch in Zukunft nicht nachweisen.
Eigentümer sollten hier nicht am falschen Ende sparen, rät der VPB, sondern sich möglichst einen Profi holen, denn eine fristgerechte Abrechnung ist ja nicht alles: Viele Eigentümergemeinschaften älterer Häuser möchten in den kommenden Jahren energetisch sanieren, damit ihre Immobilie ihren Wert behält. Mit den Vorbereitungen und der Abwicklung bautechnischer Prozesse ist aber jeder Nicht-Fachmann überfordert und trifft möglicherweise teure Fehlentscheidungen. Gute Verwalter holen sich deshalb den nötigen unabhängigen Expertensachverstand bei solchen Entscheidungen dazu, denn auch der beste Hausverwalter ist in der Regel kein Bausachverständiger, sondern Kaufmann. VPB-Bausachverständige beraten Wohnungseigentümergemeinschaften übrigens sowohl beim Bau als auch bei Sanierungen und kommen dafür auch in die WEG-Versammlung, damit alle privaten Eigentümer die Entscheidungskriterien erläutert bekommen.
Bei der Auswahl eines geeigneten Verwalters hilft die ausführliche Verwalter-Checkliste, die der Verband Privater Bauherren zusammen mit dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter herausgegeben hat. Wichtig sind zum Beispiel Fragen nach der Erreichbarkeit des potenziellen Verwalters: Ist er da und in der Nähe? Hat er wichtige Versicherungen? Ist der Kandidat bereits in irgendeiner Form ausgebildet oder als Verwalter qualifiziert? Hat er eine ordnungsgemäße Geschäftsadresse? Wie sind seine Referenzen?
Der letzte Punkt ist besonders wichtig, denn wie seriös ein Verwalter tatsächlich arbeitet, wie ernst er seine Pflichten nimmt und wie er mit den Eigentümern kommuniziert, das erfahren Eigentümergemeinschaften nur, wenn sie im Vorfeld Referenzen einholen. Sie sollten sich deshalb unbedingt Referenzen nennen lassen und bei den genannten Wohnungseigentümergemeinschaften auch fragen, welche Erfahrungen sie mit Verwalter gemacht haben. Ansprechpartner sind die Verwaltungsbeiräte.
Die Verwalter-Checkliste, die der VPB zusammen mit dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter DDIV herausgegeben hat, kann auf der VPB-Website im Servicebereich unter VPB-Ratgeber kostenlos heruntergeladen werden.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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