VPB mahnt: Verbraucherschutz liegt im Argen
BERLIN. "Die Qualität am Bau wird von Jahr zu Jahr schlechter", moniert Thomas Penningh, Vorstandsvorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Speziell bei Schlüsselfertiganbietern liegt der Verbraucherschutz nach wie vor im Argen." Wie jedes Jahr hat der VPB zum Jahreswechsel seine über 60 Regionalbüros in der Bundesrepublik nach ihren aktuellen Erfahrungen befragt. Schwerpunkt der Erhebung waren Probleme beim Bauen mit Bauträgern und Generalübernehmern, so genannten Schlüsselfertiganbietern. Seit über 30 Jahren ist der VPB auf diesem Sektor tätig und hat als Verbraucherschutzverband bisher über 100.000 Bauherren auf dem Weg in die eigenen vier Wände beraten.
"Das Ergebnis unserer diesjährigen Umfrage", fasst Thomas Penningh zusammen, "ist rundum unerfreulich. Nach wie vor haben private Bauherren bei Vertragsabschlüssen mit Schlüsselfertiganbietern schlechte Karten, denn nach wie vor gibt es keine verbindlichen Vorschriften zum Vertragsinhalt oder zur Vertragsgestaltung. Immer noch können Bauträger ihre Bau- und Leistungsbeschreibungen weitgehend nach eigenen Vorstellungen formulieren. Sie diktieren damit die Bedingungen, die Zahlungspläne und auch die Termine. Der private Bauherr ist ihnen ausgeliefert."
Nach Untersuchungen des VPB fehlen bei gut zwei Dritteln aller Bauverträge wichtige Planungsleistungen. Darunter fallen beispielsweise statische Berechnungen, Baugrundgutachten, Entwässerungspläne, aber auch Wärmebedarfsberechnungen, das Einmessen von Garagen auf dem Grundstück oder Anträge für die Anschlüsse von Gas, Wasser, Strom. "All diese Dinge gehören zu einem wirklich schlüsselfertigen Haus, müssen aber, weil sie im Vertrag gar nicht aufgeführt sind, zusätzlich bezahlt werden", erläutert Bausachverständiger Penningh den Missstand. "Häufig wird auch der Energieverbrauch nicht im Vorfeld verbindlich berechnet und lässt sich deshalb im Nachhinein am fertigen Gebäude nicht überprüfen."
Ähnlich verhält es sich mit wichtigen Bauleistungen. "Der Anschluss des Hauses ans Kanalnetz zum Beispiel, die sorgfältige, in vielen Baugebieten nötige Kellerisolierung oder die ausreichende Wärmedämmung des Daches gehören zu einem schlüsselfertigen Haus. Sie sollten deshalb auch Bestandteil des Vertrags sein", erläutert Verbraucherschützer Penningh. "Das sind sie aber oft nicht. In knapp der Hälfte aller von uns begutachteten Fälle versuchen Auftragnehmer wichtige Leistungen im Vertrag zu ignorieren und hinterher zusätzlich in Rechnung zu stellen. Seriös ist das nicht!" Häufig fehlen in den Leistungsbeschreibungen klare Angaben über die Qualität der Baustoffe und der Ausstattung. "Preise für Sanitär-Objekte, Türen, Fliesen, Teppiche oder Böden sollten unbedingt vor Vertragsabschluss präzise festgelegt werden, denn da der Anbieter nicht verpflichtet ist, seine Kalkulation im Angebot offenzulegen, fallen eventuelle Sonder- und Änderungswünsche der Kunden hinterher erfahrungsgemäß besonders teuer aus." Oft sind auch unentbehrliche Baustelleneinrichtungen wie Befestigungen von Kranstandplätzen oder Baustrom und Bauwasser sowie Versicherungen im Vertrag gar nicht erwähnt, berichtet Bausachverständiger Penningh aus dem Berufsalltag. "Die Kosten dafür werden aber, weil sie entweder sein müssen - oder auch nur als notwendig dargestellt werden - kurzerhand dem arglosen Bauherrn zusätzlich aufgebürdet."
Kritik übt Verbraucherschützer Penningh auch an den Zahlungsplänen der Schlüsselfertiganbieter. Üblich ist am Bau die Zahlung Zug um Zug und nach erbrachter Leistung. "Bestimmte Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt sind völlig in Ordnung. In 64 Prozent aller vom VPB im vergangenen Jahr bearbeiteten Fälle entsprach der Zahlungsplan aber nicht dem Baufortschritt. Fast zwei Drittel der Bauherren leistete unfreiwillig Vorkasse", gibt Sachverständiger Penningh zu bedenken. Das ist gefährlich, denn geht das Unternehmen dann in Insolvenz, verliert der Bauherr sein Geld. Rund fünf Prozent der zum Schluss vom VPB betreuten Bauherren waren 2006 von einer Firmeninsolvenz betroffen. Die Hälfte von ihnen hatte bereits unfreiwillig Vorkasse geleistet, und zwar durchschnittlich 21.300 Euro. "Das entspricht immerhin dem Gegenwert eines Mittelklassewagens", rechnet Thomas Penningh vor, "und das Geld ist in der Regel verloren, denn nur die wenigsten Unternehmen bieten ihren Vertragspartnern irgendwelche Sicherheiten. 80 Prozent tun dies gar nicht."
Unerfreuliches Fazit: "Die Unternehmen sichern sich nach allen Seiten hin ab. Der Bauherr dagegen genießt kaum Verbraucherschutz!" So legen bisher auch nur rund sieben Prozent aller Anbieter ihren Verträgen die "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser" zugrunde. Diese helfen dem Bauherrn zumindest die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen und Fragen stellen zu können. Sie wurden von der Initiative "kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" beim Bundesbauministerium erarbeitet; der VPB war daran maßgeblich beteiligt. "Sind keinerlei Anforderungen verbindlich vorgeschrieben, sollte der Bauherr mit einem Fachmann versuchen, grundlegende Vereinbarungen im Vertrag festzulegen", rät Verbraucherschützer Penningh. "Rechtzeitige Beratung schon vor Vertragabschluss und die kontinuierliche Betreuung des Baus durch einen unabhängigen Bausachverständigen bieten nach wie vor den besten Schutz vor bösen Überraschungen und unerwarteten Nachzahlungen."
Interview mit dem VPB-Vorsitzenden Thomas Penningh zum Weltverbrauchertag am 15. März 2007
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