VPB warnt: Seniorenwohnungen nicht nur nach Prospekt kaufen
BERLIN. Unsere Gesellschaft altert. In Zukunft brauchen die Menschen barrierearme, altersgerechte Wohnungen. Diese demografische Entwicklung nutzen immer häufiger auch Schlüsselfertiganbieter für ihre Geschäfte. Sie werben mit bunten Prospekten und Phantasie-Prädikaten wie "seniorengerecht", "barrierefrei" oder "rollstuhlgerecht" für so genannte Seniorenwohnungen. Was sind solche Versprechungen wert?
Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt ausdrücklich davor, solche Wohnungen ungeprüft zu kaufen. "Es ist wie immer bei Kaufverträgen: Auf das Gedruckte kommt es maßgeblich an", erläutert VPB-Vorsitzender Thomas Penningh und führt aus: "Weder der Begriff "Seniorenwohnung" ist rechtlich definiert, noch die Bezeichnungen "barrierefrei" oder "rollstuhlgerecht". Letzten Endes steht dem Käufer immer nur das zu, was im Vertrag steht."
Weil Vertragsentwürfe häufig zu wünschen übrig lassen und Käufer oft benachteiligen, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf sich in einem Urteil mit dieser Art von Werbung auseinandergesetzt und dabei festgestellt: Beschreibt ein Bauträger die von ihm erstellte Wohnungseigentumsanlage in der Werbung als "Seniorenresidenz" und bewirbt er die von ihm vertriebenen Eigentumswohnungen mit Prädikaten wie "behinderten- und rollstuhlgerecht", so ist die Übereinkunft des Bauträgers und des Erwerbers dahin auszulegen, dass die Wohnungen und das Objekt "Seniorenresidenz" den Qualitätsrichtlinien der DIN 18025 entsprechen sollen." (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - 23 U 11/08).
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nach Ansicht des VPB eine große Hilfe für Verbraucher, denn die DIN 18025 regelt das barrierefreie Bauen im Detail und ist in vielen Bundesländern sogar Grundlage der Landesbauordnung. "Die Käufer solcher "Seniorenwohnungen" können sich also theoretisch auf die DIN berufen und die entsprechende Ausstattung ihrer Wohnung erwarten", erläutert Thomas Penningh.
"Das Problem dabei ist die Kontrolle", schränkt der Bausachverständige ein. "Die meisten Käufer wissen nicht, was die DIN beinhaltet, ob sie überhaupt noch aktuell ist und was tatsächlich alles zu einer barrierefreien Wohnung gehört." Deshalb rät der VPB allen Kaufinteressenten, die Unterlagen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen zu lassen. "Ist das Objekt bereits bezugsfertig, sollten die Käufer ebenso verfahren und auch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen Unabhängigen mit der Baukontrolle beauftragen, um zu prüfen, ob die fertige Immobilie tatsächlich alle Bedingungen erfüllt."
"Der Teufel steckt immer im Detail", weiß VPB-Vorsitzender Penningh aus jahrzehntelanger Beratung. Selbst wenn die Bewegungsflächen ausreichend groß bemessen und die Türen breit genug sind, wie steht es mit den Übergängen zu Balkon oder Terrasse? Sind die wirklich schwellenfrei ausgebildet? Und wie verhält es sich mit dem Aufzug? Ist er breit genug für den Elektrorolli? Sind alle Schalter und Griffe für Rollstuhlfahrer zu erreichen? Gibt es im Flur und im Treppenhaus Abstellmöglichkeiten für Rollatoren? Ist der Zugang zum Haupteingang stufenfrei? Kann ein Rollstuhlfahrer die schwere Haustür alleine öffnen? Sind Gegensprechanlagen und Türspione bedarfsgerecht installiert? Hunderte scheinbar winzige Details entscheiden zum Schluss darüber, ob eine "seniorengerechte" Wohnung tatsächlich für alle Fälle von Altersbehinderungen ausgelegt ist oder nicht. "Wer auf der sicheren Seite sein will, der sollte seine "Seniorenresidenz" einer gründlichen Prüfung unterziehen. Das gilt vom Kaufvertrag bis hin zur Bauabnahme der fertigen Wohnung", rät Bausachverständiger Penningh.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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