VPB: Bauherren sollten Nachträge nicht einfach hinnehmen
BERLIN. "Jedes Haus muss sicher gegründet werden, sei es mit einer Bodenplatte oder einem Keller. Dafür müssen die Planer den Baugrund genau kennen", konstatiert Raik Säbisch, Bausachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB). "Viele Bauherren wissen das inzwischen und klären, ob im Bauvertrag ein Baugrundgutachten enthalten ist. Ist das der Fall, sind die meisten zufrieden. Das Baugrundgutachten als Vertragsleistung allein reicht aber nicht, die Ergebnisse sind entscheidend." Erst die Erkenntnisse der Bodengutachter liefern die Basis für die Gründung des Hauses. Je nach Beschaffenheit des Baugrunds variieren Konstruktion und Ausführung des Unterbaus und damit natürlich die Kosten.
"Ein Bodengutachten muss also vor der eigentlichen Planung gemacht werden", gibt Bauingenieur Säbisch zu bedenken. "Stehen die Bodenverhältnisse bei Vertragsabschluss dagegen noch nicht fest, müssen die Bauherren mit Nachträgen und Zusatzkosten rechnen." Ein typisches Problem sind sogenannte nicht tragfähige Böden. Sie müssen in der Regel ausgetauscht werden, das kostet Geld. "In der Regel sind diese Kosten nicht im Vertrag enthalten und kommen deshalb als Extra auf die Bauherren zu", weiß der Leiter des Leipziger VPB-Büros.
Viele Bauherren verzichten auf den Keller, weil sie die Kosten sparen möchten. "Muss für die sichere Gründung eines Hauses aber besonders viel Boden ausgetauscht werden, lohnt es sich unter Umständen doch, einen Keller zu bauen", vermittelt Raik Säbisch seinen Bauherren. "Wenn ich für den Bodenaustauch schon bis zu 5.000 Euro bezahlen muss, dann sind die Mehrkosten für den rund 15.000 Euro teuren Keller schon der Abwägung wert."
Haben sich die Bauherren auf einen Vertrag eingelassen, bei dem die Bodenverhältnisse noch nicht in die Kosten eingerechnet sind, müssen sie mit Nachträgen rechnen. "Und die können happig ausfallen", weiß Bauherrenberater Säbisch, "weil die Bauherren in der Regel unter Zeitdruck stehen und keine Vergleichsangebote mehr einholen können."
Solche Nachtragsangebote sollten Bauherren sehr genau prüfen, besser sogar vom unabhängigen Experten prüfen lassen, denn nicht alle Firmen nehmen es mit den Maßen sehr genau. "Jeder Laie kann in etwa ausrechnen, wie viel Erde unter seinem zukünftigen Haus maximal ausgetauscht werden muss. Liegen die im Angebot veranschlagten Mengen erheblich darunter oder darüber, sollten Bauherren kritisch nachhaken", rät Raik Säbisch. "Dann kann etwas nicht stimmen." In jedem Fall sollten Bauherren vor dem Bezahlen der Rechnung nachrechnen, zumindest auf Plausibilität prüfen: Stimmen beispielsweise die in der Rechnung veranschlagten Kubikmeter Aushub auch mit den Angaben auf den Lieferscheinen des Fuhrunternehmens überein? Hat der LKW-Fahrer tatsächlich diese Menge an Erde zur Deponie geliefert? "Auch da haben wir schon einiges erlebt: Zum Beispiel wurden Lieferscheine nachträglich handschriftlich nachgebessert. Der Bauherr sollte quasi mit einem Federstrich doppelt soviel Aushub bezahlen, wie unter seinem Haus je ausgebaggert wurde." An einen Rechenfehler mag der VPB-Berater da nicht mehr glauben. Er rät, Bauvertrag, Nachträge und Rechnungen immer erst vom unabhängigen Bausachverständigen prüfen zu lassen und dann erst zu unterschreiben, beziehungsweise zu überweisen.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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