VPB: Beim Frühjahrscheck Winterschäden reparieren!
Der Check beginnt mit einer Inspektion des gesamten Hauses von innen und außen. Innen prüfen aufmerksame Bewohner Wände, Decken und Fenster auf Feuchteschäden. Ist irgendwo Wasser eingedrungen? Sind die Heizkörper noch in Ordnung, oder leckt einer? Beim Gang durch die Räume notieren die Besitzer alles, was ihnen in den vergangenen Monaten aufgefallen ist, von den unerklärlichen Zugerscheinungen in der Nähe der Steckdose, über das flackernde Deckenlicht, sobald der neue Fernseher läuft, bis hin zum defekten Fenstergriff oder dem rumpelnden Terrassenrollladen. Alles kommt auf die Liste und wird in den kommenden Monaten systematisch repariert. Vieles können Hausbesitzer selbst erledigen, anderes müssen sie an Handwerker delegieren - erfreulich: Handwerkerrechnungen sind steuerlich absetzbar! -, bei bautechnischen Problemen hilft der unabhängige Sachverständige dabei, die Schadensursache verlässlich zu orten.
Dient der Innencheck vorwiegend der Werterhaltung der Immobilie, muss der Hausbesitzer sich außen auch um seine Haftung sorgen. Fällt beispielsweise ein Ziegel vom Dach und zertrümmert Nachbars Auto, dann muss der Ziegelbesitzer für den Schaden aufkommen. Zwar hat er dafür in der Regel eine Hausbesitzerhaftpflicht, aber die fragt ihn, ob er sein Dach regelmäßig prüfen lässt. Deshalb gebührt dem Dach beim Frühjahrscheck besondere Aufmerksamkeit: Sitzen alle Ziegel sicher? Ebenso Schneefanggitter? Solarpaneele? Antenne? Blitzableiter? Wie stabil steht der Schornstein? Müsste er nicht mal neu verfugt werden?
Einen zweiten Blick verdienen große Bäume. Sie wachsen auch im milden Winter weiter und zwar sowohl über- als auch unterirdisch. Damit droht doppelt Gefahr. Zum einen können Äste beim Sturm abbrechen. Zum anderen dringen Wurzeln in die Kanalisation ein, schieben sich ins Fundament und heben Gartenwege, Treppen und Einfriedungen an. Ist das der Fall, sollten Hausbesitzer schnell handeln: Sobald der Baum die Bausubstanz beschädigt, muss er weg. In Kommunen mit Baumschutzsatzung braucht der Hausbesitzer dafür behördliches Okay.
In Konflikt mit den Behörden gerät, wer seinen Mess- und Kehrpflichten nicht nachkommt. Seit Anfang 2013 dürfen Hausbesitzer zwar ihren Schornsteinfeger frei wählen, aber sie müssen nach wie vor messen und kehren lassen und die Ergebnisse dem Bezirksschornsteinfeger melden. Zum Frühjahrscheck gehört deshalb auch der Blick in den Feuerstättenbescheid: Welche Untersuchung ist wann fällig?
Frühlingszeit ist Planungszeit. Das gilt auch für Reparaturen, zum Beispiel an der Heizung. Ab 1. Mai greift auch die neue EnEV 2014, und die verlangt den Austausch alter Heizungen in bestimmten Fällen. Konkret betroffen sind davon alle, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus nach dem 1. Februar 2002 gekauft haben und in deren Keller eine Heizung aus der Zeit vor 1985 schnurrt, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird. Diese Heizungen müssen 2014 noch raus. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Nicht betroffen davon sind alle, die ihr Haus schon länger bewohnen.
Wer im Sommer sein Haus dämmen lassen möchte, der kann das jetzt in zweierlei Hinsicht vorbereiten: Zum einen sollte er sich vom unabhängigen Energieberater ausrechnen lassen, ob sich die Außendämmung lohnt, und wenn ja, mit welchen Materialien. Fällt die Entscheidung pro Fassadendämmung, dann kann er zum anderen den Garten vorbereiten und rings ums Haus Platz machen für Gerüst, Handwerker und Dämmung: Pflanzen unmittelbar am Haus müssen weg, Spaliere und Rankgewächse ebenso. Auch die Terrasse am Haus muss unter Umständen teilweise abgebaut werden. Alles kann der Hausbesitzer an den Wochenenden selbst erledigen.
Weitere Hinweise zum Frühjahrscheck hat der Verband Privater Bauherren im VPB-Ratgeber "Frühjahrscheck für Haus und Garten" zusammengetragen. Er kann kostenlos im Bereich Services, "VPB-Ratgeber kostenlos" heruntergeladen werden oder durch Einscannen des nebenstehenden QR-Codes.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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