VPB mahnt: Bauherren und Hausbesitzer sollten auch an Brandschutz denken

BERLIN. Fast 800 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Wohnungsbränden, rund 5.500 Brandopfer werden schwer verletzt. Auf drei Milliarden Euro beziffern Fachleute den Schaden, der bei den insgesamt 240.000 Bränden entsteht. "Das sind dramatische Zahlen", resümiert Thomas Penningh, Vorsitzender des Verband Privater Bauherren (VPB), "und sie dokumentieren vor allem zwei Dinge: Brandschutz ist lebenswichtig, und wir müssen noch erheblich mehr für den vorbeugenden Brandschutz tun."

Um Bauherren und Hausbesitzer auf das komplexe Thema aufmerksam zu machen, hat der VPB jetzt seine neuen Ratgeber "Brandschutz zu Hause - Schützen Sie sich vor Feuer!" herausgebracht. Der Ratgeber kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Interessierte finden ihn unter der Adresse www.vpb.de unter den Stichworten "Services" und "Kostenlose Angebote".

"Obwohl der Brandschutz ein wichtiges Thema ist, wird der Bauherr damit weitgehend alleine gelassen", kritisiert Thomas Penningh. Der Verbraucherschützer knüpft mit seine Kritik an Missstände an: So fordern die Gesetzgeber zum Beispiel in einer Reihenhausanlage, die nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) geteilt ist, nur geringe Brandschutzanforderungen. "Wird die bautechnisch identische Anlage aber real geteilt, steht also jedes Haus formal auf seinem eigenen Grundstück, so gelten von vorne herein deutlich höhere Brandschutzanforderungen", erläutert der VPB-Vorsitzende. "Hat also der Reihenhausbesitzer in der Gemeinschaftsanlage weniger Rechte auf vorbeugenden Brandschutz als der Einzelhausbesitzer in der Reihe?"

Haftungsprobleme kommen auch auf den Hausbesitzer zu, wenn eine bestehende, nach WEG gebaute Reihenhausanlage erst Jahre nach dem Bezug real geteilt wird. "Dann gelten plötzlich am selben Haus erheblich höhere Brandschutzanforderungen als vorher. Und der Hausherr haftet dafür. Auch hier lässt der Gesetzgeber die Immobilienbesitzer im Regen stehen", kritisiert Thomas Penningh. Der VPB rät in diesem Fall umgehend einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Er klärt, was der Hausherr veranlassen, wo und wie er gegebenenfalls nachrüsten muss.

"Brandschutz beginnt bereits bei der Planung", erläutert der VPB-Vorsitzende. "Die einzelnen Bundesländer haben das in ihren jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Allerdings sehr unterschiedlich! Grundsätzlich müssen Architekten alle Gebäude so planen, dass Brände gar nicht erst entstehen und ein eventueller Brand sich nicht ausbreiten kann. Auch ausreichend breite und befestigte Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind überall gesetzlich vorgeschrieben." Damit der entstehende Neubau auch allen Vorschriften entspricht und überdies nur zugelassene Baumaterialien verwendet werden, rät der VPB privaten Bauherren zur sorgfältigen Prüfung ihrer Bauunterlagen. Vor allem Hauskäufer, die sich für ein schlüsselfertiges Objekt interessieren, sollten die Baubeschreibungen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Nur so können sie böse Überraschungen und teure Nachbesserungen beim Brandschutz vermeiden.

Der Ratgeber "Brandschutz zu Hause - Schützen Sie sich vor Feuer!" beschäftigt sich auch mit dem Thema Rauchmelder. Sie sind nach wie vor erst in sechs Bundesländern vorgeschrieben, in Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. "Überall sonst in der Republik sind Bauherren und Hausbesitzer auf Eigeninitiative angewiesen", erläutert Bausachverständiger Penningh.

Der Ratgeber zum Download: VPB-Ratgeber_Brandschutz.pdf

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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