VPB rät: Bauherren sollten auf Brandschutz achten
BERLIN. Alle Jahre wieder haben die Feuerwehren vor allem in der Advents- und Weihnachtszeit viel zu tun. Im Gegensatz zu den übrigen Monaten des Jahres schnellt die Zahl der Einsätze im Dezember um rund 36 Prozent in die Höhe. Geschuldet ist der traurige Rekord vergessenen Kerzen, vertrockneten Adventskränzen und unbeaufsichtigten Weihnachtsbäumen. Das muss nicht sein, wenn Wohnungs- und Hausbesitzer ein paar Grundregeln beachten, gibt der Verband Privater Bauherren (VPB) zu bedenken. Weihnachten und Silvester, beide durch Kerzen und Feuerwerkskörper mit immer wieder unterschätzter Brandgefahr verbunden, sind gute Anlässe, über die eigene Sicherheit im Haus nachzudenken.
Brandschutz beginnt bereits bei der Planung. Die einzelnen Bundesländer haben das in ihren jeweiligen Landesbauordnungen und teils unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich müssen Planer beim Entwurf eines Gebäudes sichere Baustoffe und Konstruktionen wählen, Fluchtwege für die Bewohner vorsehen und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge einplanen. "Dieser sogenannte vorbeugende Brandschutz ist Vorschrift", erläutert VPB-Vorstandsmitglied Reimund Stewen. "Er wird aber nicht überall technisch korrekt umgesetzt. Käufer schlüsselfertiger Häuser sollten deshalb ihren Bauvertrag unbedingt vor der Unterschrift von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen, damit auch wirklich alles korrekt geplant ist und nur zugelassene Materialien verarbeitet werden."
"Außerdem", so gibt der Bausachverständige zu bedenken, "bestehen heute acht von zehn Neubauten aus dünnen tragenden Außenwänden und einem darauf montierten Wärmeverbundsystem aus Polystyrol. Dieser Wandaufbau ist im Schlüsselfertigbau heute Standard." Der Baustoff ist in den vergangenen Jahren wegen der Brandgefahr ins Gerede gekommen, weil Polystyrol im Ernstfall nicht lodernd brennt, sondern großflächig schwelt, schmilzt und in großer Breite von der Fassade tropft. Dabei entsteht eine undurchdringliche Barriere aus flüssigem, heißem Material. Das behindert die Feuerwehr beim Löschen und die Bewohner beim Verlassen des brennenden Hauses. "Außerdem", so weiß Bausachverständiger Stewen, "setzt das brennende Material chemische Verbindungen frei, die Fachleute als extrem giftig einstufen und die Retter, Hausbewohner und Nachbarschaft bedrohen." Nach Einschätzung des VPB ließe sich die Brandgefahr reduzieren, wenn bestimmte Sonderbauteile installiert würden - zehn Zentimeter breite Streifen aus Mineralwolle, die jeweils oberhalb von Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. Dadurch soll das Eindringen des Feuers in die Polystyrolschale verhindert werden. "Diese Bauteile sind allerdings im Einfamilienhaus brandschutztechnisch nicht vorgeschrieben. Schlüsselfertiganbieter müssen sie deshalb auch weder einbauen noch anbieten. Bauherren, die ihr Haus dennoch zusätzlich absichern möchten, sollten sich die Sonderbauteile vertraglich zusichern lassen - und müssen mit Zusatzkosten von etwa 5.000 Euro pro Haus rechnen."
Unerlässlich ist es nach Erfahrung des Verbraucherschutzverbandes bei Schlüsselfertigofferten auch, zu prüfen, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder im Vertrag enthalten sind und später auch tatsächlich installiert werden. Das ist nämlich längst nicht immer der Fall. "Rauchmelder bewahren die Bewohner vor allem vor dem Erstickungstod im Schlaf", erläutert Reimund Stewen. "Ihr Einbau ist wirklich sinnvoll. Sie sind preiswert, einfach zu montieren und mühelos zu warten. Es gibt eigentlich keine Entschuldigung dafür, sie nicht einzubauen. Wo der Gesetzgeber sie nicht vorschriebt, sollten Hausbesitzer und Bauherren sie aus eigener Initiative einbauen."
Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat für alle am Thema Brandschutz Interessierten den Ratgeber "Brandschutz zu Hause - Schützen Sie sich vor Feuer!" zusammengestellt. Er kann kostenlos im Bereich VPB-Ratgeber kostenlos heruntergeladen werden.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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