VPB-Sommerserie 2009 - "Gefahren im Sommer" - Teil 5 (von 5)
BERLIN. Fast 800 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Wohnungsbränden, rund 5.500 Brandopfer werden schwer verletzt. Auf drei Milliarden Euro beziffern Fachleute den Schaden, der bei den insgesamt 240.000 Bränden entsteht. Das sind dramatische Zahlen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Sie dokumentieren: Vorbeugender Brandschutz ist lebenswichtig!
Um Bauherren und Hausbesitzer auf das komplexe Thema aufmerksam zu machen, hat der VPB den Ratgeber "Brandschutz zu Hause - Schützen Sie sich vor Feuer!" herausgebracht. Der Ratgeber kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Interessierte finden ihn unter der Adresse www.vpb.de unter den Stichworten "Services" und "Kostenlose Angebote".
Brandschutz beginnt bereits bei der Planung. Die einzelnen Bundesländer haben das in ihren jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Allerdings sehr unterschiedlich! Gerade bei steigenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Fassade und des Dachs regeln die Landesbauordnungen den Brandschutz unterschiedlich. Probleme treten dann insbesondere beim Brandschutz von Wärmedämmverbundsystemen auf. Grundsätzlich müssen Architekten alle Gebäude so planen, dass Brände gar nicht erst entstehen und ein eventueller Brand sich nicht ausbreiten kann. Auch ausreichend breite und befestigte Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind überall gesetzlich vorgeschrieben. Damit der entstehende Neubau auch allen Vorschriften entspricht und überdies nur zugelassene Baumaterialien verwendet werden, rät der VPB privaten Bauherren zur sorgfältigen Prüfung ihrer Bauunterlagen. Vor allem Hauskäufer, die sich für ein schlüsselfertiges Objekt interessieren, sollten die Baubeschreibungen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Nur so können sie böse Überraschungen und teure Nachbesserungen beim Brandschutz vermeiden.
Obwohl der Brandschutz ein wichtiges Thema ist, wird der Bauherr damit weitgehend alleine gelassen, warnt der VPB. Der Verbraucherschutzverband knüpft mit seiner Kritik an Missstände an: So fordern die Gesetzgeber zum Beispiel in einer Reihenhausanlage, die nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) geteilt ist, nur geringe Brandschutzanforderungen. Wird die bautechnisch identische Anlage aber real geteilt, steht also jedes Haus formal auf seinem eigenen Grundstück, dann gelten unter Umständen andere Brandschutzanforderungen. Haftungsprobleme kommen eventuell auch auf Hausbesitzer zu, wenn eine bestehende, nach WEG gebaute Reihenhausanlage erst Jahre nach dem Bezug real geteilt wird. Dann können möglicherweise am selben Haus erheblich höhere Brandschutzanforderungen gelten als vorher - und der Hausherr haftet dafür. Der Verband rät in solchen Fällen umgehend einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser klärt, was der Hausherr veranlassen, wo und wie er gegebenenfalls nachrüsten muss. Rat wissen auch die zuständigen Bauämter sowie die eigene Versicherung.
Der Ratgeber "Brandschutz zu Hause - Schützen Sie sich vor Feuer!" beschäftigt sich auch mit dem Thema Rauchmelder. Sie sind zwar nach wie vor erst in einigen Bundesländern vorgeschrieben, aber verantwortungsbewusste Bauherren und Hausbesitzer sollten sie aus Sicherheitsgründen trotzdem vorsehen. Vorgeschrieben sind sie bei Neu- und Umbauten in Rheinland-Pfalz (dort außerdem Nachrüstpflicht für Bestandswohnungen bis Juli 2012), im Saarland, in Schleswig-Holstein (Nachrüstpflicht bis Ende 2010, Hessen (Nachrüstpflicht bis Ende 2014), in Hamburg (Nachrüstpflicht bis Ende 2010), in Mecklenburg-Vorpommern (Nachrüstpflicht bis Ende diesen Jahres!) und in Thüringen.
>> VPB-Ratgeber_Brandschutz.pdf
Dies ist der letzte Artikel der fünfteiligen Sommerserie des Verbands Privater Bauherren "Gefahren im Sommer".
Bisher erschienen:
VPB rät: Haus gegen Einbruch sichern
VPB rät: Blitzschutzanlagen installieren lassen
VPB rät: Haus vor Überschwemmung schützen
VPB rät: Sturmschäden schnell beheben
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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