VPB stellt neuen Ratgeber zum Erbbaurecht vor
Erbbaugrundstücke werden in der Regel von Kommunen und kirchlichen Institutionen für eine begrenzte Zeitspanne angeboten, oft bis zu 99 Jahre. Die Grundstückseigentümer kommen mit dem Angebot vor allem jungen Familien entgegen, denn Erbbaurecht rechnet sich vor allem für jene, die nur wenig ansparen können. Das sind insbesondere private Bauherren, die zwar ein Haus finanzieren können, nicht aber auch noch ein Baugrundstück dazu.
Ob sich die Erbpacht für die privaten Bauherren lohnt, kommt darauf an, was im Vertrag steht. Der kann relativ flexibel gestaltet werden. Wer einen Erbbaurechtsvertrag unterzeichnet, muss diesen Vertrag folglich genauso intensiv prüfen, wie einen Kaufvertrag. Dabei hilft der neue VPB-Ratgeber, der die Vor- und Nachteile des Erbbaurechts auflistet und die Konsequenzen für Bauherren beschreibt.
Erbbaurecht ist auch für jene privaten Bauherren interessant, die ein zentral gelegenes Grundstück suchen, das sie ohne Investor und nach eigenen Vorstellungen bebauen können – vorausgesetzt, der gültige Bebauungsplan lässt die Realisierung der individuellen Wünsche zu. Und wer auf dem Erbbaugrund schlüsselfertig und ohne eigenen freien Architekten baut, muss natürlich ebenso auf die sorgfältige Planung sowie die laufende Bau- und Qualitätskontrolle achten, wie Bauherren auf eigenem Grundstück. Schließlich wollen alle lange in ihrem mängelfreien Haus wohnen und es eines Tages vielleicht noch gewinnbringend verkaufen! Die bautechnische Vertragsprüfung ebenso wie die baubegleitende Qualitätskontrolle übernehmen alle VPB-Berater natürlich auch bei Erbbaugrundstücken!
Angehende Bauherren können den VPB-Ratgeber "Erbpacht oder Erbbaurecht - Eine Alternative zum Grundstückskauf?" ab sofort kostenlos herunterladen oder durch Einscannen des nebenstehenden QR-Codes aufs Handy oder Tablet holen.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.
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