VPB zum EEWärmeG: Beim Schlüsselfertighaus auf Qualität achten

BERLIN. Am 1. Januar 2009 ist das "Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich" - kurz EEWärmeG - in Kraft getreten. Alle Neubauten müssen nun einen Teil ihres Wärmebedarfs mit Hilfe regenerativer Energie decken. "Manche Schlüsselfertiganbieter", warnt Thomas Penningh, Architekt und Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB), "nutzen die neue Situation und umwerben potenzielle Hauskäufer mit irreführenden Angeboten. Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz werden vollmundig "modernste Häuser nach Wärmegesetz" versprochen, mit "Passivwänden", Solaranlagen, Erdwärme oder Pelletheizungen." Verbraucherschützer Penningh sieht diese Botschaften skeptisch: "Das sind Schlagworte, sie sagen nichts aus über die tatsächliche Qualität des angebotenen Hauses. Hauskäufer sollten sich auf solche Formulierungen nicht verlassen."

Nur, was im Bauvertrag und dem dazugehörigen Bauleistungsverzeichnis genau aufgelistet und festgelegt ist, das muss der Schlüsselfertiganbieter später auch liefern. Folglich muss der Hauskäufer auch alles, was im Vertrag fehlt, aber zu einem fertigen Haus, das auch die gesetzlichen Bauanforderungen allesamt erfüllt dazu gehört, später zusätzlich beauftragen und natürlich auch extra bezahlen.

Der VPB, 1976 gegründet und Deutschlands ältester Verbraucherschutzverband im Bereich des privaten Bauens, hat in den vergangenen Jahren immer wieder die Qualität von Neubauten untersucht. "Die Bilanz war stets niederschmetternd", resümiert Thomas Penningh. "Regelmäßig stellen wird fest: Der Bauherr bekommt meist nicht, wofür er bezahlt. Das befürchten wir nun auch beim neuen EEWärmeG."

Zuletzt hatte der VPB 5.000 Energieausweise aus dem Jahr 2007 geprüft und dabei festgestellt: 60 Prozent sind falsch gerechnet, 40 Prozent genügen nicht den gesetzlichen Vorgaben, über die Hälfte hält nicht einmal die Förderbedingungen ein; die betroffenen Bauherren müssen möglicherweise ihre Zuschüsse zurückzahlen.

"Angesichts des jüngsten Gesetzes erwarten wir neue Probleme beim Bauen. Zahlreiche Bauherren werden wieder nicht den Energiestandard bekommen, der vorgeschrieben ist und den sie teuer bezahlen", ahnt Bausachverständiger Penningh. "Das EEWärmeG regelt zwar, welche regenerativen Energien und in welchem Umfang sie eingesetzt werden müssen, aber wer garantiert für die Qualität bei der Planung und auf der Baustelle?"

"Ohne Vertragskontrolle vor der Unterzeichnung und ohne laufende Kontrolle während der Bauzeit kommt der Käufer eines schlüsselfertigen Hauses nicht mehr aus. Zumal er als Bauherr auch in der Haftung steht", gibt Verbraucherschützer Penningh zu bedenken. "Schließlich drohen nicht nur Planern und Handwerkern bis zu 50.000 Euro Bußgeld, wenn sie die gesetzlichen Auflagen verletzen, sondern auch der Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen. Der Bauherr muss sich informieren und absichern."

Der VPB hat dazu auf seiner Homepage die wichtigsten Fragen und Antworten zum EEWärmeG zusammengestellt.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Pressekontakt: Tel: 030 27890122, E-Mail: presse@vpb.de