Bauseits: "Bauseits" wird immer teuer für den Bauherrn
BERLIN. Steht im Vertrag das Wort "bauseits", dann müssen Bauherren besonders aufpassen, warnt der Verband Privater Bauherrn (VPB). Der Begriff "bauseits" suggeriert dem Laien, die Baufirma übernähme diese Arbeiten. Es ist aber tatsächlich umgekehrt. "Bauseits" heißt: Diese Aufgaben muss der Bauherr selbst veranlassen und übernehmen. Arbeiten, die "bauseits" erledigt werden müssen, bedeuten also grundsätzlich Mehrkosten und Eigenverantwortung für die Bauherren.
Viele Bauherren bemerken dies aber zunächst nicht, weil ihnen die Bedeutung mancher Vertragspassagen nicht klar ist. So kann beispielsweise der Passus "Wasserhaltung bauseits" richtig ins Geld gehen, denn er bedeutet: Falls nach dem Aushub Grund- oder Sickerwasser in der Baugrube steht, muss der Bauherr es abpumpen lassen und zwar häufig während der gesamten Rohbauzeit. Das kann selbst beim Einfamilienhaus schon mal 3.000 Euro kosten, nach VPB-Erfahrung.
Klassische Arbeiten, die "bauseits" anfallen sind Aushub und Entsorgung beziehungsweise die Lagerung des Aushubs oder die Erschließung des Grundstücks. Solche Zusatzkosten verstecken sich dann mitunter hinter harmlos klingenden Passagen wie: "Abfuhr überschüssiges Aushubmaterial bauseits" oder "Erschließung und Hausanschlüsse Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Gas bauseits. Sämtliche Erd- und Kanalarbeiten werden komplett bauseits ausgeführt". Welcher Laie käme auf die Idee, er als Bauherr müsse all das selbst erledigen, wo er doch ein "schlüsselfertiges" Haus bestellt hat?
Auch Formulierungen wie beispielsweise "Baustellenzufahrt bauseits", "Stahlbetondecke Fugenspachtelung bauseits" oder "Beheizung des Gebäudes bis zur Übergabe bauseits" klingen, als fühle sich der Bauunternehmer für diese Arbeiten zuständig. Irrtum, warnt der VPB: Die Baufirma, die diesen Passus in den Vertrag geschrieben hat, bürdet das Heizen selbst vor der Übergabe allein dem Bauherrn auf. Und häufig muss der Bauherr dann der teuren Strombeheizung zähneknirschend zustimmen. Denn wer schnell fertig werden will und deshalb den Winter über baut, der muss heizen. Welcher Bauherr stoppt da schon die Bauarbeiten, nur um Strom zu sparen?
Es muss bauseits ein Bodengutachten erstellt werden" lautet eine andere bei Baufirmen beliebte Formulierung in Bauverträgen. Sie lenkt immerhin die Aufmerksamkeit des Bauherrn auf das nach VPB-Erfahrung immer notwendige Bodengutachten - das es auch nicht umsonst gibt. Die Vertragspassage "Das Baufeld ist bauherrenseitig vollständig vor Beginn der Erdarbeiten zu räumen" kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem, wenn das Grundstück vorher bebaut war. Mit dieser Klausel wälzt der Bauunternehmer auch alle Risiken auf den Bauherrn ab. Damit kann er das Angebot vom Büro aus machen und muss sich das Grundstück nicht mal vorher ansehen. Während der Bauherr davon ausgeht, dass er ein Komplettangebot bekommt, kann der Unternehmer von vorneherein spätere Nachträge einkalkulieren. Alles, was im Bauvertrag nicht abgedeckt ist, wird er sich später extra vergüten lassen, warnt der VPB.
Zusatzkosten verheißt auch folgender Vertragspassus: "Die Leistung Keller- und Bodenplattendämmung sind bauseits zu erbringen". Eigentlich ist die Dämmung fester Bestandteil des Hauses und wird in der Energieberechnung entsprechend mit geplant. Warum sollte sie also vom Bauherrn separat ausgeführt werden? Bei Fertighäusern werden Bodenplatten oder Keller häufig vorab von kleinen Firmen hergestellt. Die machen ein günstiges Angebot für die Betonarbeiten, das der Bauherr unterschreibt. Dass die Dämmung unter der Platte fehlt, merkt er erst ein paar Tage später, wenn dieselbe Firma den Nachtrag dafür schickt. Weil eines nicht ohne das andere geht, muss er folglich auch diesen Nachtrag unterzeichnen.
Bauherren lassen sich immer wieder vom günstigen Preis blenden. Dass "schlüsselfertig" aber nicht gleich "bezugsfertig" bedeutet, das erfahren sie nur, wenn sie ihren Bauvertrag vor der Unterschrift vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Der Experte kann ihnen auflisten, welche Zusatzkosten noch auf sie zukommen. Manches scheinbar günstige Angebot verliert dabei enorm an Attraktivität.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.