Fördermittel für energetische Maßnahmen
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Die persönliche Beratung vor Ort ist natürlich schwieriger geworden. Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden. Individuelle Absprachen sind nötig, damit alle vor Ansteckung geschützt werden. Wir klären das Prozedere stets individuell vorab.
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Sicher haben wir in recht kurzer Zeit gelernt, dass Unterlagen (z.B. Zeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, aber auch Angebote oder Fotos vom Objekt) als Datei per E-Mail verschickt werden und nach Terminabstimmung auch telefonisch Beratungen durchgeführt werden können. Das betrifft jedoch in der Regel nur grundsätzliche Fragen zum Thema „Wie saniere ich in welchen Schritten“. Ein Berater hat da sicher einen gewissen Fragenkatalog, der jedoch meiner Meinung nach nur für Standards Gültigkeit hat. Um Bauherren so objektbezogen, so konkret und so individuell wie möglich beraten zu können, ist der Termin vor Ort zwingend erforderlich. Das ist wie bei einem Arztbesuch. Verlässliche Ferndiagnose ist nicht möglich, da jedes Haus noch eigene Details hervorbringt, die beim Telefonat oder auf zugeschickten Bildern nicht erkennbar sind.
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Im Großen und Ganzen bleibt die Förderung nach außen hin für Sanierungen im Bestand erst mal so wie sie bisher war. Die Beantragung läuft weiterhin über die zugelassenen Sachverständigen, die Vollmachten werden nun auf das neue Portal umgestellt. Es fehlt lediglich die Erfahrung, wie lange dann auf die Zusagen gewartet werden muss. Das ging bisher recht fix. Aufgrund der Umstrukturierung sollten nun auch die Themen der Gebäudehülle vorangetrieben werden. Hier wäre als Beratungswerkzeug für die Energieberatung der individuelle Sanierungsfahrplan zu nennen, der selbst eine geförderte Maßnahme im Rahmen der BEG darstellt. Es werden hier die verschiedene Sanierungsschritte mit der Dämmung der unterschiedlichen Bauteile, aber auch der Einbau neuer Heiztechniken erläutert und das Abarbeiten in Teilschritten dargestellt. Der individuelle Sanierungsfahrplan soll Verbrauchern aufzeigen, welchen Mehrwert sie von der Zusammenfassung der Maßnahmen haben. Wenn sie dann Maßnahmen nach diesem Plan umsetzen, erhalten sie dafür einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten - und zwar für jede einzelne und bis zu 15 Jahre nach Erstellung des Plans. Neuigkeiten gibt es auch für alle Bauherren, die qualifizierte Baubegleitung in Anspruch nehmen. Sie wird – wie bisher schon - mit 50 Prozent der Kosten pro Vorhaben und Kalenderjahr gefördert. Die Förderung einer Baubegleitung kann jeweils vom BAFA oder der KfW in unterschiedlichen Programmen mit verschiedenen Höchstgrenzen beantragt werden. Bauherren, die seit dem 1. Januar 2021 für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen beim BAFA im Rahmen der BEG eine Zuschussförderung in Anspruch nehmen wollen, können dort auch einen Zuschuss zur Baubegleitung beantragen. Dabei werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro, als Zuschuss gewährt. Bei der KfW gibt es noch bis zum 30. Juni 2021 das Förderprogramm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“. Hier beträgt die Förderhöchstsumme allerdings 4.000 Euro. Dieses Programm kann nur in Kombination mit dem KfW-Programm 151, 152, 153 oder 430 der KfW genutzt werden. Außerdem werden sich ab dem 01. Juli 2021 die Konditionen bei der KfW ändern. Ganz neu ist, dass die Digitalisierung und Zukunftstechnologien (Efficiency Smart Home) auch in die Förderung aufgenommen werden. Und schließlich gibt es Veränderungen im Kleingedruckten: Bei einzelnen Programmen haben sich die Obergrenzen der förderfähigen Höchstkosten geändert.
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Beim Neubau werden manche Förderungen für Wärmepumpen entfallen, da diese durch das Gebäudeenergiegesetz als technische Mindestanforderung beschrieben werden. Somit sind sie nichts Besonderes mehr und werden nicht mehr gefördert. Im Bestand erhalten alle Bauherren, die erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzen, einen neu eingeführten EE-Bonus in Höhe von fünf Prozentpunkten. Ein Beispiel: Wer den alten Ölkessel durch eine Biomasseheizung ersetzt, erhält vom Staat 50 anstatt 45 Prozent der Investitionskosten. Daneben gibt es noch die bundesgeförderten Zuschüsse von der BAFA und in NRW voraussichtlich in der Zeit vom Anfang Februar 2021 bis Mitte November 2021 das Progres Programm NRW. In beiden Programmen werden der Einsatz nachwachsender Rohstoffe zum Heizen oder der Warmwassererwärmung gefördert. Aber auch Möglichkeiten für den Einbau einer Lüftungsanlage oder die Erzeugung von Strom, die Nutzung für ein E-Auto können gefördert werden. Vor allem geht es jedoch um die Förderung von Heizanlagen mit hohen ökologischen Anforderungen gefördert. Zum Beispiel Solaranlagen, Wärmepumpen, Einbau von Holzpelletanlagen oder Lüftungsanlagenanlagen. Auch hier ist wieder der Antrag vor Baubeginn zu stellen und die zugelassenen Anlagen sollte man vorher mit dem Unternehmer besprechen. Der Unternehmer bescheinigt hier den korrekten Einbau gemäß den Förderrichtlinien. Auf den Internetseiten der BAFA beziehungsweise des Progres NRW sind in Listen die förderfähigen Anlagen hinterlegt. Hier sollte der Endkunde vom Unternehmer die Einhaltung dieser Förderbedingungen verlangen.
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Ab 2. Januar 2021 werden die Fördermittel für Dachdämmungen, Dämmungen der oberen Geschoßdecke, Außenwanddämmung, Dämmung der Kellerdecke, Austausch von Fenstern oder der Haustür, Einbau einer Lüftungsanlage sowie Austausch von Heizanlagen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird der oben genannte Zuschuss zur Baubegleitung nun auch über die BAFA beantragt. Wie vorher auch wird der zugelassene Sachverständige für die Beantragung benötigt. Die KfW ist dann zunächst noch für die Vergabe von Krediten zuständig. Für ein Darlehen müssen Verbraucher vor Beginn der Arbeiten über die Hausbank den vom Sachverständigen zur Verfügung gestellten Antrag an die KfW weiterleiten. Die Zusage über die Förderung ist abzuwarten, denn ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Ja, wenn Sie Ihren Neubau besser als die momentanen gesetzlichen Vorschriften energetisch planen, sind für Neubauten besondere Darlehen über die KfW zu erhalten. Ein möglicher Tilgungszuschuss wird mit der Rückzahlung des Kredits verrechnet. Sie zahlen dann weniger zurück. Auch hier sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Planer sprechen, denn diese Förderungen werden nur nach vorheriger Beantragung gewährt. Es sollte geprüft werden, ob weitere Förderungen aus dem Topf der BAFA möglich sind, da zum Beispiel der Einsatz einer Erdreich-Wärmpumpe zusätzlich gefördert werden würde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderungen. Immer ist hier der Endkunde derjenige der sich über mögliche Förderungen informieren muss.
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Vor allem wird gefördert, dass Sie als Verbraucher auch bei Neubauten einen erheblichen Mehraufwand für bessere Dämmung der Gebäudehülle oder Mehrkosten für die modernere Heiztechnik haben werden.
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In der Regel sind es zunächst einmal zinsgünstige Darlehn der KfW, die im Moment bei einem Zinssatz von 0,75 Prozent liegen.
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Grundsätzlich müssen Anträge vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Sie werden immer mit Hilfe eines sogenannten Energie-Effizienzexperten gestellt. Dieser ist auch für die Ausstellung des Verwendungsnachweises mit einzubeziehen. Über die VPB-Regionalbüros oder auf der Internetseite www.energie-effizienz-experten.de sind diese nach Postleitzahlgebieten sortiert zu finden. Rufen Sie einen Experten oder eine Expertin an und fragen nach, welche Angaben er oder sie benötigt und wie in seinem oder ihrem Büro die Abwicklung von statten geht. Es kann erforderlich werden, einen Ortstermin zu vereinbaren, um die Machbarkeit der Förderungen zu klären.
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Nein diese Beratungsberichte und die mündlichen Erläuterungen dazu sind lediglich Empfehlungen. Auch wenn Sie eine Förderung zu dieser Energieberatung erhalten haben, können Sie frei entscheiden, welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Auch diese Art der Beratung wird seit dem 24.1.2020 mit einem höheren Zuschuss zur Beratung möglich. Bis zu 80 Prozent des Beratungshonorars sind hier abrufbar.
Antwort:
Wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft in unserem Verband Privater Bauherren entschließen, können Bauherrenberater im VPB Sie während der Auswahlphase des Bauunternehmers bis zur Endabnahme der Ausführung in allen Fragen begleiten. Architekten und Ingenieure, die sich insbesondere als Interessenvertreter der als Laien zu betrachtenden Bauherren verstehen, sind dabei Ihre ersten Ansprechpartner, ein großes, themenumfassendes Netzwerk steht daneben zur Verfügung. Wir schauen unabhängig an den kritischen Punkten in die Verträge beziehungsweise bei kritischen Punkten in der Ausführung. Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung weisen wir Sie auf die Möglichkeiten der Förderung eines Neubaus durch zum Beispiel die KfW beziehungsweise die Einholung von Zuschüssen durch die BAFA hin. Vorab sollten Sie mit Finanz- und Steuerberater das Budget klären. Die Regionalbüros des VPB unterhalten zudem Netzwerke mit weiteren Experten. Auch im privaten Baurecht erfahrene Rechtsanwälte gehören dazu und wären für die juristische Beratung schon ab den Vertragsverhandlungen empfehlenswert.
Die Richtlinie BEG EM für die Förderung von Einzelmaßnahmen wurde am 30. Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht: (https://www.bundesanzeiger.de/pub/.../BAnz%20AT%2030.12.2020%20B2.pdf)
Hier einige Internetseiten, auf denen Sie die Förderbedingungen und gegebenenfalls die Antragsformulare herunterladen können:
Eine weitere Übersicht über mögliche Förderungen bundesweit kann man auf der Internetseite www.foerderdatenbank.de finden.
Stand: 03. Februar 2021
Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Blower-Door-Test - Bauvertrag - Bauberater - Bausachverständiger - Verbraucherverband - Baufachleute - Thermografie