Schwimmende Häuser - Bauen auf dem Wasser
Antwort:
Aufgrund der nicht geregelten rechtlichen Fragen ist es schwierig zunächst ein Wassergrundstück zu finden. Ausweisungen von Wasserflächen zum Bebauen gibt es (noch) nicht. Aber in wenigen Jahren wird dieser Trend auch diese Bauflächen auf den Immobilienmarkt bringen.
Antwort:
Schwimmende Häuser werden nach zwei ganz unterschiedlichen Konstruktionsprinzipien gebaut: Floß mit Aufbau (Haus) und Rumpf (schiffsähnlicher Schwimmkörper) mit (hausähnlichem) Aufbau. Beide Prinzipien haben maritimen Ursprung.
- Ein Floß ist ein einfaches Wasserfahrzeug, das aus schwimmendem Material zusammengesetzt ist. Seine Form ist die Fläche. Es besitzt keinen Rumpf und in der Regel keinen eigenen Antrieb. Mögliche Aufbauten sind Schutz- oder Wohnbauten.
- Ein Rumpf ist ein Schiff oder Boot ohne Aufbauten. Antrieb und Aufbauten komplettieren einen Rumpf zu einem Wasserfahrzeug. Seine Schwimmfähigkeit beruht auf dem Archimedischen Prinzip. Es besagt, dass die Auftriebskraft eines Körpers im Wasser, zum Beispiel die eines Rumpfes, genauso groß ist, wie das Gewicht (die Gewichtskraft) des von ihm verdrängten Wassers. Beide Prinzipien sind für die Konzeption von schwimmenden Häusern geeignet.
Antwort:
Sicherlich Holz oder auch Metall, Aluminium und Kunststoffe. Wichtig sind dauerfeucht geeignete Materialien und Baustoffe, was gerade die Dämm- und Isoliermaterialien betrifft.
Antwort:
Schwimmende Häuser müssen gut verankert werden! Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. In Sportboothäfen sollten zum Festmachen der schwimmenden Häuser entsprechende Befestigungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Geeignet sind Dalben, also in den Hafengrund eingerammte Pfähle. Mit entsprechenden Rollschlössern werden die schwimmenden Häuser fixiert; damit ist die Bewegungen der schwimmenden Häuser nur in vertikaler Richtung möglich. Diese Methode ist anderen vorzuziehen, bei denen die Schwimmenden Häuser an, am Hafengrund liegenden Gewichten, mit Ketten oder Seilen elastisch befestigt sind. Diese zweite Methode ist nämlich flächenintensiv und führt zu unkontrollierbaren Bewegungen der schwimmenden Häuser bei Sturm oder starken Schwell.
Auftretender Schwell bewegt das Schwimmende Haus und führt zu Geräuschen an der „Bordwand“ des Rumpfes. Die durch Schwell verursachten Bewegungen sind von der Eintauchtiefe und dem Längen-Breiten-Verhältnis des Schwimmkörpers abhängig, die Geräuschbildung von der Neigung der „Bordwand“ des Rumpfes. Schwell kann zwei verschiedene Ursachen haben. Einmal ist Schwell das Ergebnis einer Dünung, also einer Wellenbewegung des Wassers, die von einem nachlassenden oder nicht mehr vorhandenen Wind verursacht wurde. Zum anderen ist Schwell die Folge von auslaufenden Bug- und Heckwellen sich bewegender Schiffe im Hafenbereich, also auch innerhalb eines Sportboothafens.
Der Sicherheitsaspekt der Konstruktion eines schwimmenden Hauses muss auf die Stärke des zu erwartenden Schwells in einem Hafen abgestimmt sein. Das setzt voraus, dass Daten über das durchschnittliche Schwellaufkommen im Sportboothafen seitens der Betreiber vorliegen müssen. Die Höhe des Freibords sollte in jedem Fall auf die zu erwartenden größten Wellenhöhe bemessen sein. Bei Unterschreitung des zu ermittelnden Abstands zwischen Wasseroberfläche und Deck, für den maximal zu erwartenden Schwell (Höhe der Wellen) ist die Überflutungswahrscheinlichkeit unkontrollierbar hoch. Schwell mit einer durchschnittlichen Wellenhöhe von zum Beispiel 0,50 Metern lässt eine maximale Wellenhöhe von 1,00 Metern erwarten. Die daran angepasste Freibordhöhe sollte also 1,00 Meter nicht unterschreiten. Ein gewisses schwanken und Schwojen lässt sich nicht ganz ausschließen ist aber gerade beim Wohnen auf dem Wasser auch gewollt und gewünscht. Zum Einschlafen ist es das beste Schlafmittel.
Antwort:
Ein schwimmendes Haus erhält eine Blitzschutzanlage, ebenso wie ein Haus auf dem Land. Genau zu planen ist in jedem Fall ein Brandschutzkonzept für das schwimmende Haus.
Antwort:
Schwimmende Häuser können in der Regel im Winter am Liegeplatz verbleiben und ggf. einfrieren. Der Rumpf oder die Schwimmer sind so auszubilden, dass sie dem Eisdruck standhalten können, beziehungsweise aus dem Eis herausgedrückt werden und freifrieren. Das Haus selbst ist winterfest auszuführen, wobei die Besonderheiten des Wassers im Winter zu berücksichtigen sind. Eisschlag, eine Verbindung aus gefrorenem Wasser und Wind, kann zu gefährlichen Eiszapfen führen. Auch muss die zusätzliche Last aus Schnee auf dem Gebäude berücksichtigt werden und muss vom Auftrieb der Schwimmer aufgenommen werden können. Auch die höhere Feuchtigkeit des Wassers muss beim Winterkonzept des Hauses berücksichtigt werden.
Antwort:
Die Konstruktion eines schwimmenden Hauses ist weitgehend unabhängig von den Wasserständen, die in einem Hafen auftreten können. Selbstverständlich ist der Standort des schwimmenden Hauses in Abhängigkeit seines Tiefganges und den auftretenden uns zu erwartenden minimalen Wasserständen zu wählen. Außerdem sind die maximalen und minimalen Wasserstände bei der Auslegung der Festmacheinrichtungen und der Zuwegungen (Steganlagen) zu berücksichtigen.
Antwort:
Es wurde beobachtet, dass ein Umzug in ein schwimmendes Haus meistens an Veränderungen im Lebensentwurf gebunden ist. Diese können sein ein Ortswechsel, ein Berufswechsel, ein neuer Partner oder die Entscheidung zum Wohnen auf dem Wasser etc.). Es sind meistens einschneidende äußere Einflüsse, die zu dieser Entscheidung führen.
Antwort:
Die grundlegende Frage ist: Will ich fahren oder bleibe ich am Liegeplatz? Dann wird es entweder ein Hausboot oder ein schwimmendes Haus. Auch das Aussehen spielt dabei eine große Rolle, welches Modell ist mir sympathisch? Derzeit sehen die meisten Hausboote eher wie Häuser aus und die meisten schwimmenden Häuser eher wie Hausboote. Auch die Größe und die Grundrissplanung sind für die Auswahl entscheidend. Ist es ein Ferien- oder Sommerhaus oder wird es ganzjährig zum Wohnen genutzt?
Antwort:
Immer zuerst den Liegeplatz fest sichern! Dann alle erforderlichen Genehmigungen einholen. Dieses ist mit vielen Diskussionen und Verhandlungen verbunden. Erst danach den Bau beziehungsweise Kauf des Hauses durchführen.
Antwort:
Grundsätzlich gelten beim schwimmenden Haus dieselben Bauherrenaufgaben wie beim landstehenden Haus zuzüglich der Besonderheiten des Schwimmens. Es ist ein Projekt aus Hausbau und Bootsbau. Und aus beiden Bereichen sind Fachkenntnisse und Erfahrungen erforderlich.
Antwort:
Schwimmende Häuser sind eine neue bauliche Typologie, angesiedelt zwischen Architektur und Schiffbau. Bekannt sind Hausboote, das sind bewohnbare Boote mit eigenem Motor, die meist auf Binnengewässern unterwegs sind. Hausboote sind beliebte Feriendomizile. Wohnboote haben in der Regel keinen eigenen Motor. Sie liegen dauerhaft an einem Ort vor Anker. Früher waren es meist umgebaute Binnenfrachtschiffe. Heute hat sich hier eine eigene moderne Architektur entwickelt. Der Begriff „Schwimmende Häuser“ geht direkt auf die englische Bezeichnung „Floating Homes“ zurück.
Antwort:
In Deutschland gibt es kein einheitliches Verfahren für die Genehmigung von schwimmenden Häusern. Die Bauordnungen der Länder kennen den Begriff „Schwimmende Häuser“ (noch) nicht. Zurzeit gehen die Genehmigungsbehörden im Falle eines Genehmigungsverfahrens für schwimmende Häuser zwei Wege: Genehmigung über einen Bebauungsplan/Bauantrag oder Genehmigung des schwimmenden Hauses als Schiff. Insgesamt ist ein Genehmigungsverfahren sehr schwierig und langwierig und immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Bauamtes.
Antwort:
Nein. Bauflächen auf dem Wasser gibt es in Bereichen, in denen kaum Natur vorhanden ist, zum Beispiel in alten Hafenanlagen, Gewerbeflächen, Industriebrachen etc. Es muss nicht in der Natur gebaut werden, vielmehr kann das Bauen auf dem Wasser zu einer Aufwertung von Brachflächen am Wasser werden und wertvolle Naturräume entlasten.
Antwort:
Attraktive Städte sind Hamburg, Berlin, die Seen in Brandenburg und Mecklenburg sowie das Ruhrgebiet mit seinen Kanälen und alten Häfen. Potenzial wird in ganz Deutschland erkannt, indem jede größere Stadt Wasserflächen zur Verfügung hat, die sich für eine Bebauung eignen. Gerade im Rahmen der aktuellen Wohnungsbaudiskussionen gewinnt das Bauen auf dem Wasser eine ganz wertvolle Stellung und eröffnet interessante Alternativen am Immobilienmarkt.
Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Bauvertrag - Bauberater - Bausachverständiger - Verbraucherverband - Baufachleute