VPB Bausachverständiger Regionalbüro Bautzen

Dipl.-Ing. Matthias Döring
  • Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen
  • Beratender Ingenieur
  • Gutachter und Sachverständiger
  • Mitglied in der Ingenieurkammer Sachsen
  • Qualifizierter Tragwerksplaner
  • Energieberater
  • SiGeKo
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
  • Bautechnische Vertragsberatung
  • Beurteilung von Bauschäden
  • Ablauf von Bauprozessen
  • Tragwerksplanung
  • Brandschutz

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Leistungen

Die ⁠Leistungen unserer Bauherrenberater*innen und der neutralen Netzwerkexperten*innen umfassen:

1. Energieberatung:

  • Energieberatung für effiziente Energienutzung
  • Unterstützung durch Gebäudeenergieberater
  • Informationen zu Sanierungsförderungen
  • Beratung zur Optimierung von Heizkosten
  • Beratung zum individuellen Sanierungsfahrplan
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle bei der energetischen Sanierung

2. Immobilienbewertung & Beratung zum Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks:

  • Immobilienbewertung und Baugutachten zur Einschätzung des Kaufobjekts
  • Unabhängige Beratung zur Überprüfung des Kaufpreises
  • Objektbegehung zur Begutachtung der baulichen Substanz
  • Ermittlung des Renovierungsbedarfs und der Renovierungskosten
  • Unabhängige Beratung bei Umbauten und energetischen Renovierungen
  • Sachwertüberprüfung der Immobilie
  • Qualitätskontrollen während der Planungs- und Bauphase, der Umbauarbeiten und Begleitung bei der Abnahme

3. Baugutachten & Bauberatung bei Bauschäden:

  • Baugutachten zur Schadensanalyse
  • Schimmelgutachten zur Identifizierung und Lösung von Schimmelproblemen
  • Baufeuchtemessung für die Beurteilung der Bauwerksfeuchte
  • Beratung zu allen weiteren Bauschäden und Problemen am Bau

4. Unabhängige Baubegleitung:

  • Unabhängige Baubegleitung während des gesamten Prozesses
  • Unabhängige Beratung bei der Suche nach geeigneten Baupartnern
  • Unabhängige Bauberatung bei allen Fragen rund um den Bau

5. Neutrale Bauberatung:

  • Unabhängige Bauberatung bei der Bauplanung, beim Bauprojektmanagement und bei der Baugenehmigung
  • Unabhängige Fördermittelberatung für Ihr Bauvorhaben
  • Bautechnische Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie des Kaufvertrags
  • Qualitätskontrolle während der Ausführung, z.B. bei wichtigen Baufortschritten
  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Qualitätskontrolle vor der Bauabnahme
  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Kontrollbegehung vor Ablauf der Gewährleistung

6. Beweissicherung:

  • Durchführung von Beweissicherungen im Falle von Streitigkeiten
  • Professionelle Bau-Dokumentation zur Sicherung von Beweisen

7. Bauabnahme:

  • Begleitung zur Bauabnahme
  • Erstellung detaillierter Abnahmeprotokolle
  • Vorbereitende Baukontrolle zur Sicherstellung der Qualitätsstandards

8. Baumängel:

  • Beratung zur Mängelrüge bei festgestellten Baumängeln
  • Beratung zur Abwicklung von Pfusch am Bau
  • Beratung zu Schadensersatzansprüchen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Baurechtsanwälten aus dem Netzwerk

9. Zahlungsplan:

  • Abgleich von Abschlagszahlungsraten mit der Baubeschreibung, um Vorleistungen des Bauherrn zu vermeiden
  • Bonitätsprüfung der ausgewählten Baufirmen

10. Renovierung, Sanierung & Umbau:

  • Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
  • Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
  • Beratung zur Sanierungspflicht und Einhaltung von Denkmalschutzvorgaben
  • Beratung zur fachgerechten Altbausanierung und Modernisierungsoptionen

Fördermittelberatung

Möchten Sie Unterstützung beim Durchdringen des Fördermittel-Dschungels?
Dann sprechen Sie uns gerne an.

Der VPB verfügt über einen zertifizierten Fördermittelberater. Dieser hilft Ihnen bei der Zusammenstellung, der für Sie passenden Fördermittel - individuell an Ihr Bau- oder Kaufvorhaben angepasst. Er findet die für Sie passende Lösung, hilft Ihnen beim Beantragen und Verstehen des Bescheides. Ebenfalls kann er Sie zu Fragen rund um die Themen Abrechnung und Dokumentation beraten.

Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!

Prischwitz 14
02633 Göda
Telefon: 035937 889731
Telefax: 035937 889096
E-Mail: bautzen@vpb.de

Sprechstunden: Nach Vereinbarung

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Kooperationen

Kontakt und Zusammenarbeit mit

  • Vereidigten Bausachverständigen
  • Bau-Fachanwälten
  • Banken und Sparkassen
  • Bausparkassen
Referenzen/Kundenstimmen

Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.

Honorarsätze der Bauherrenberater

Telefonische Kurzberatungen bis max. 15 Minuten sind für Mitglieder des Regionalbüro Bautzen mit dem Mitgliedbeitrag abgegolten.

Baustellenkontrollen in Abhängigkeit von Entfernungen:

Bis 10 km Anfahrt + Kontrolle (1 Std.)€ 202,30 inkl. MwSt.
Bis 20 km Anfahrt + Kontrolle (1 Std.)€ 226,10 inkl. MwSt.
Bis 30 km Anfahrt + Kontrolle (1 Std.)€ 255,85 inkl. MwSt.
Bis 40 km Anfahrt + Kontrolle (1 Std.)€  279,65 inkl. MwSt.
  • über 40 km wird jeder weitere km mit € 2,98 berechnet.
  • Dauert die örtliche Baukontrolle länger als 1 Std., wird die darüber hinaus gehende Zeit mit € 89,25 pro Stunde abgerechnet (inkl. MwSt.).
  • In den Gesamtkosten ist neben den Fahrtkosten auch ein ausführliches Besichtigungsprotokoll (max. zwei DIN A4-Seiten) enthalten.
  • Bei zeitgleicher Besichtigung mehrerer Baustellen werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.
  • Bei den Fahrtkosten wird die Entfernung ab Regionalbüro Bautzen berechnet.


Verrechnungssätze für sonstige Leistungen:

Bauherren-Berater€ 89,25
Sekretariat€ 47,60
Messgeräteeinsatz

€ 53,15


Nebenkosten:

Als Nebenkosten werden 5 % der Verrechnungssätze in Ansatz gebracht. Sonstige Kosten wie Fax, Fotografien, Fotokopie, Anlegen von Akten, Auskünfte einholen, etc., werden nach Aufwand berechnet.

Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.

Mit unseren Dienstleistungen wollen wir dazu beitragen, dass Ihr Bauvorhaben so weit wie möglich mängelfrei erstellt wird. Dies ist nur möglich, wenn baubegleitende Kontrollen durchgeführt werden.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.02.1999 – XZR 40/96 (Schleswig) entschieden, dass ein Unternehmer, der zur Nachbesserung verpflichtet ist, unter Umständen die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen tragen muss. Darunter fallen auch die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens. Nutzen Sie diese höchstrichterliche Entscheidung und lassen sich dazu gegebenenfalls von Ihrem Rechtsanwalt beraten.