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Sie möchten eine Eigentumswohnung kaufen? Aber wie und wo finden Sie ein geeignetes Objekt? Suchen Sie eine Eigentumswohnung im Neubau oder lieber im Bestand? Was darf sie kosten? Wer baut die Wohnanlage? Wer saniert sie? Ist die Bausubstanz in Ordnung? Werden Ihre Wünsche umgesetzt? Was steht genau im Bauträgervertrag? Liegt eine ordentliche Baubeschreibung vor? Welche Nebenkosten kommen auf Dauer auf Sie zu? Und wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie an der Anlage oder an Ihrem Sondereigentum Mängel entdecken? Bei allen Fragen rund um die Eigentumswohnung unterstützt Sie Ihr VPB-Berater!
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Angebote für Eigentümergemeinschaften: mehr |
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Tipp zum Thema Eigentumswohnung:
Bemusterung
Wer baut, der muss irgendwann ins Bemusterungszentrum und Fliesen, Türen, Sanitärobjekte für die neue Eigentumswohnung aussuchen. Bemusterungszentren sind ähnlich organisiert wie Supermärkte: Vorne stehen die schicken, modischen Dinge, die gerade in allen Wohnzeitschriften gelobt werden. Und weil Bauherren viele dieser Zeitschriften lesen, ist ihr Blick auf die aktuellen Trends geeicht. Sie können sich oft gar nichts anderes vorstellen. Was vorne steht, das ist aber meist auch teurer und nicht im Schlüsselfestpreis enthalten, warnt der VPB. Wer sein Budget nicht sprengen will, der sollte seine Einkaufstour deshalb nicht bei der Reflexware beginnen, sondern dort, wo die Objekte stehen, die in seinem Hauspreis enthalten sind. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei auch um ansehnliches, praktisches Design. Ein Trost für alle Sparsamen: Sanitärobjekte unterliegen der Mode. Schon nach ein, zwei Jahren sind ganz andere Trends aktuell. Lange ansehnlich bleiben dagegen schlichte, klassisch weiße Objekte.
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Einstiegspaket WEG: mehr
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Einstiegspaket Wohneigentum: mehr
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Fördermittel für WEGs mehr
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Verwaltercheckliste zur PDF-Datei
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Experteninterview Hauskauf weiter lesen
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Experteninterview Moderne Fenster weiter lesen
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Expertenwissen: Zwangsversteigerungen weiter lesen
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FAQ: Tipps für den Wohnungskauf weiter lesen
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FAQ: Verkauf einer Immobilie vorbereiten weiter lesen
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Ihr Praxistipp:
Mehrheitsverhältnisse
Vorsicht, bei neuen großen Wohnanlagen – und bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen – bestellt häufig der Generalunternehmer beziehungsweise der Vermieter den Verwalter. Sollten viele Wohnungen noch nicht verkauft sein, dann verwaltet er diese im Sinne des Verkäufers und hat damit bei der Eigentümerversammlung eine Mehrheit. Aus dieser Machtposition heraus diktiert er das Geschehen in der Anlage. Das gilt auch bei Wohnungsanlagen, in denen ein privater Eigentümer die Mehrheit der Wohnungen besitzt und vermietet. Auch er hat bei Eigentümerversammlungen automatisch das Sagen! Deshalb: Achten Sie vor dem Kauf auf ausgewogene Eigentumsverhältnisse.
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VPB Verband privater Bauherren e.V.
Chausseestr. 8, 10115 Berlin
Telefon 0 30 / 27 89 01-0
Telefax 0 30 / 27 89 01-11
info@vpb.de

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Ratgeber zum Thema Eigentumswohnung
Bauabnahme
Baugruppen
Baukindergeld – so geht's!
Bauträger pleite
Wohnen im Baudenkmal
Die Eigentumswohnung
Gesund wohnen
Gutachter hilft bei Mängeln
Handwerkerrechnungen
Immobilienkauf beim Notar
Lüften
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Verwaltercheckliste
Vom Mieter zum Eigentümer
Zahlungsplan
Zwangsversteigerung
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Praxiswissen zum Thema Eigentumswohnung
Kein Kauf unter Zeitdruck
Eigentumswohnung prüfen
Vom Mieter zum Eigentümer
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Baukontrolle bei ETW
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Unabhängige Sachverständige wählen
Gefährliches Schwarzgeld
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Wohnfläche genau berechnen
WEG macht Sanierung leichter
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Bauherren-Leitfäden zum Nachlesen
Leitfaden Eigentumswohnung
Leitfaden Gesund bauen
Leitfaden Barrierearm Bauen
Leitfaden Mietrecht
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Bilder zum Thema Wohnungskauf:
  
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Expertenrat zum Thema Eigentumswohnung:
Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerungen gelten als Schnäppchenbörse. Das trifft allerdings nur bedingt zu, denn auch bei der Zwangsversteigerung orientiert sich das Einstiegsgebot in der Regel am Verkehrswert des betreffenden Gebäudes. Der richtet sich nach den Preisen vergleichbarer Objekte in der Nachbarschaft. Das heißt: Die teure Lage eines Hauses schlägt sich also auch bei der Zwangsversteigerung im entsprechend höheren Verkehrswert nieder. Die Sache hat noch eine weitere Krux: Wer bei einer Zwangsversteigerung eine Immobilie erwirbt, der hat keinen Anspruch darauf, das Objekt vor dem Versteigerungstermin zu besichtigen. Verweigert der Besitzer den Zutritt, ist der Interessent bei der Beurteilung des Hauses auf die äußere Ansicht angewiesen und auf die gerichtlichen Gutachten. Bei der Beurteilung hilft der VPB-Berater. Bei Eigentumswohnungen, die zur Zwangsversteigerung anstehen, sollt der Interessierte versuchen, über den Verwalter so viel wie möglich in Erfahrung zu bringen. Wer sich für Zwangsversteigerungen interessiert, der erfährt mehr über Termine und Objekte beim jeweils zuständigen Amtsgericht. Die Rechtspfleger dort stellen ihm alle nötigen Informationen zur Verfügung, auch über Gebühren, Verfahren, Formalitäten und Abwicklung im Falle des Zuschlags. Es ist ratsam, "zur Übung" einige Zwangsversteigerungen zu besuchen, bevor man wirklich mitbietet. Mehr dazu im VPB-Ratgeber "Zwangsversteigerung".
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