Glossarbegriff

Folgenden Begriff versuchen wir für Sie etwas genauer zu erklären. Ziel ist es, Ihnen unsere Arbeit und den damit verbundenen eigenen Anspruch näher zu bringen.

Name des Begriffes: Schallschutz
Beschreibungen des Begriffes:

Schallschutz

Immer noch wird in Bauverträgen festgelegt, Schallschutz bei einem Neubau nach den Mindestanforderungen der DIN 4109 zu bemessen. Dieser Mindestschutz wird seit langem nicht mehr als ausreichend empfunden. Inzwischen liegt auch eine gerichtliche Entscheidung vor, durch die der Mindestschallschutz nach dieser DIN-Norm für den Wohnhausbau als nicht mehr ausreichend beurteilt wird. Bauherren und Hauskäufer haben jetzt also Anspruch auf besseren Schallschutz. Sie sollten deshalb unbedingt frühzeitig ihren Bausachverständigen fragen, wie der Schallschutz in ihrem konkreten Fall optimiert werden kann – und wie das Ganze im Vertrag festgeschrieben werden muss, damit dem Bauherrn keine Nachteile entstehen.

Typ des Begriffes: definition
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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