Nach der erfolgten Abnahme haben Bauherren fünf Jahre Zeit, Mängelrechte geltend zu machen. Innerhalb dieses Zeitraums besteht der rechtliche Anspruch…
Weil das Gesetz nicht vorschreibt, wie eine Bauabnahme abzulaufen hat, sollten Bauherren umso dringender auf die formalen Feinheiten dieses Rechtsakts…