VPB-Experteninterview
Fliegerbomben: Beim Grundstückskauf an alte Fliegerbomben denken
BERLIN. Wer bauen möchte und dazu ein Grundstück sucht, der denkt selten an eine nach wie vor reale Gefahr: Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg. Immer noch liegen sie zu tausenden im Boden, vor allem in den Städten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät deshalb allen Grundstückskäufern, nicht nur auf Lage und Preis des Areals zu achten, sondern sich auch über dessen Geschichte zu informieren.
Viele Städte waren Kriegsschauplätze. Wer in einer solchen Stadt baut, der sollte klären, ob auf dem ins Auge gefassten Grundstück Bombenabwürfe verzeichnet sind und eventuelle Blindgänger im Boden liegen könnten, rät der VPB. Dabei sind die Zuständigkeiten von Kommune zu Kommune und auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grundstückskäufer müssen sich vor dem Kauf immer erst zu den zuständigen Behörden durchfragen. Erste Anlaufpunkte sind Bauämter, Ordnungsämter oder das Regierungspräsidium. Sie helfen klären, ob es in der Gegend, in der man bauen möchte, Bombenabwürfe gab.
In stark betroffenen Regionen, vor allem in den Großstädten, existieren sogenannte Verdachtsflächenkataster. In diesen Kommunen löst jede Baumaßnahme, die in den verdächtigen Baugrund eingreift, automatisch eine Sondierungspflicht aus. Liegt das ins Auge gefasste Terrain in einer solchen Verdachtsfläche, sollten Besitzer und Kaufinteressierte am besten frühzeitig einen Antrag auf Prüfung bei der zuständigen Stelle stellen, empfiehlt der VPB. Solche Untersuchungen dauern erfahrungsgemäß alles in allem rund ein halbes Jahr. Das sollten Bauwillige einplanen, sonst führen die Untersuchungen zu Bauzeitverzögerungen und im schlimmsten Fall zum Baustillstand, dann nämlich, wenn erst während der Bauzeit Kampfmittel gefunden werden, die natürlich beseitigt werden müssen.
Besteht der Verdacht, auf dem Grundstück könnten Blindgänger liegen, dürfen nur zugelassene Kampfmittelräumdienste weitere Untersuchungen vornehmen. Mitunter sind das vom Land beauftragte Spezialunternehmen, manchmal hat das Bundesland seinen eigenen Kampfmittelräumdienst.
Die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen auf dem Grundstück trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Bei sehr hohen Kosten können private Bauherren unter Umständen Billigkeitsentschädigungen beantragen. Die werden aber angesichts leerer öffentlicher Kassen in Zukunft sicher immer seltener gewährt, vermutet der VPB. Werden tatsächlich Blindgänger gefunden, finanziert in der Regel die öffentliche Hand wenigstens deren Beseitigung.
Verantwortlich für die sogenannte Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks ist immer der Grundstückseigentümer. Wer ein Baugrundstück erst kaufen möchte und mit Problemen rechnet, der sollte die Frage der Kostenübernahme für die Kampfmittelfreiheit vertraglich regeln. Auf der sicheren Seite sind - zumindest theoretisch - die Käufer von Bauträgerhäusern. Wer beim Bauträger kauft, der erwirbt Haus und Grund aus einer Hand. Bauherr bleibt bis zur Übergabe der Immobilie immer der Bauträger, der ja auch für die Kampfmittelfreiheit des Bodens verantwortlich ist. Kümmert er sich nicht rechtzeitig und müssen während der Bauzeit Blindgänger entsorgt werden, muss der Käufer eventuell mit Verzögerungen bei der Fertigstellung rechnen. Besser steht sich nach VPB-Erfahrung, wer ein Grundstück von der Kommune kauft. Die öffentliche Hand als Verkäufer übernimmt nicht selten solche Kostenrisiken.