Versicherungen: VPB rät: Bauherren sollten Risiken sorgfältig absichern

BERLIN. Das eigene Haus ist die wertvollste Anschaffung im Leben der meisten Menschen, deshalb sollte diese Investition von Beginn an gut abgesichert werden. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Zu den wichtigsten Versicherungen für private Bauherren gehören nach Ansicht des Verbraucherschutzverbandes die Bauleistungsversicherung, die Bauherrenhaftpflicht und die Wohngebäudeversicherung. Alle drei schützen die teuren Investitionen der Bauherren während und nach dem Bau, in einer Zeit, in der die finanzielle Lage der Bauherren meist sehr angespannt ist und alle zusätzlichen Schäden und Forderungen den persönlichen Ruin bedeuten könnten.

Die Bauleistungsversicherung gilt während der Bauzeit des Hauses. Sie springt ein, wenn unvorhergesehene Sachschäden am Bau auftreten. Darunter fallen Dacheinstürze oder Überflutungen nach Wolkenbrüchen und Stürmen ebenso wie Vandalismus auf der Baustelle. Da der Bauunternehmer bis zur Abnahme die Gefahr trägt, also bei solchen Beschädigungen die Bauleistung nochmal erbringen muss, ohne dafür extra Werklohn verlangen zu können, ist es nur fair, seine anteilige Kostenbeteiligung im Bauvertrag auszuhandeln.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schließen die Bauherren immer für ein bestimmtes Bauvorhaben ab. Sie springt ein, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen, wenn Kinder trotz Absperrungen auf dem Rohbau spielen und abstürzen. Dieser schlimme Fall, der allen Bauherren den Schlaf raubt, kann mit der Haftpflicht wenigstens materiell abgesichert werden, erläutert der VPB.

Ist das Haus offiziell von den Bauherren abgenommen und soll bezogen werden, dann schützt die sogenannte Wohngebäudeversicherung das fertige Objekt. Bis 1994 mussten Bauherren in einigen Bundesländern ihre Wohnhäuser gegen Brandgefahr versichern. Diese Pflicht gibt es nicht mehr, sie wurde durch die freiwillige Wohngebäudeversicherung ersetzt. Die Wohngebäudeversicherung ist empfehlenswert, rät der VPB, denn sie deckt in der Regel alle Schäden, die durch Brand, Explosion, Frost, Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm oder Hagel entstehen (deswegen auch „verbundene Wohngebäudeversicherung“ genannt). Hauseigentümer sollten darauf achten, dass auch alle Schäden, die bei ihnen in der Gegend möglich sind, abgesichert sind. Das gilt zum Beispiel in Hochwasserregionen oder Erdbebengebieten, hier werden zum Teil auch gesonderte Elementarschadensversicherungen angeboten.

Wer mit Freunden und Verwandten baut, der sollte unbedingt auch eine Bauhelferversicherung abschließen, empfiehlt der VPB. Freiwillige Bauhelfer sind nämlich in der Bauherrenhaftpflicht nicht mit abgedeckt. Die Bauhelferversicherung ist beim Einsatz von Freunden, Bekannten und Verwandten in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben und zwar unabhängig davon, ob die Helfer am Bau bezahlt werden oder nicht. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft Bau.

Was viele nicht wissen: Auch die Bauherren selbst genießen auf ihrer Baustelle keinen Versicherungsschutz! Das Dilemma lässt sich lösen, entweder durch eine private Unfallversicherung oder durch eine freiwillige Versicherung ebenfalls bei der Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus können weitere Versicherungen sinnvoll sein, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Hauptverdiener, der die Bauschulden bedienen muss.

Interessant für Hausbesitzer sind ferner die Glasversicherung oder die Gewässerhaftpflicht. Sie lässt vor allem Eigentümer ruhiger schlafen, die noch einen alten Öltank im Garten liegen haben. Auch Solaranlagen lassen sich versichern, einmal gegen Beschädigung und zum zweiten gegen Ertragsausfall.

Weil vom Haus und Grundstück auch Gefahren ausgehen, befürwortet der VPB den Abschluss einer so genannten Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflicht. Sie schützt die Hausherren vor hohen Forderungen, wenn ein Passant vor der Tür stürzt oder ein Ziegel vom Dach rutscht und den Zeitungsträger verletzt.

Der VPB hat zum Thema den Ratgeber "Versicherungen für Bauherren" herausgegeben. Er kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden, unter dem Stichwort "Service", unter der Adresse www.vpb.de.