Pannen - Baukontrollen helfen Pannen beim Bau vermeiden
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Pfusch am Bau ist leider weit verbreitet. Unabhängige Sachverständige können Bauherren jedoch helfen, gut und unbeschadet ins neue Haus zu kommen. VPB-Bauherrenberater Thomas Penningh, Leiter des VPB-Büros Braunschweig, gibt Tipps, wie sich Ärger am Bau minimieren lässt.
Antwort:
Einmal sollte ich einen Rohbau abnehmen, bei dem der Dachstuhl nicht rechtzeitig geliefert worden war. Während der noch auf dem Tieflader über die Autobahn transportiert wurde, waren die beiden Giebelwände bei Sturm kurzerhand eingefallen.
Antwort:
Dass der Dachstuhl zu spät geliefert wurde, mag Pech gewesen sein. Dass die Giebelwände nicht ausgesteift wurden, war eine Unterlassung des Rohbauunternehmens. Und natürlich hat hier die Bauleitung versagt. Heute werden mehr als 90 Prozent der Häuser mit einem Bauträger oder Generalunternehmer gebaut, da häufen sich derartige Probleme. Besonders kritisch wird es, wenn der Hausanbieter praktisch nur noch Bauingenieure und Firmen koordiniert und selbst gar nicht vom Fach ist. Dem Bauherrn wird vorgegaukelt, dass er auf einfache Weise zum schlüsselfertigen Haus kommt. Stattdessen muss man bei solchen Unternehmen sogar mit Insolvenz rechnen.
Antwort:
Ja, er sollte verlangen, dass eine Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaft hinterlegt wird. Falls der Unternehmer in die Insolvenz geht, wird das Geld freigegeben, und der Bauherr kann sein Haus doch noch fertigbauen.
Antwort:
Gewiss nicht. Wenn ein Unternehmen ablehnt, sagt das aber meist schon etwas über seine Bonität aus. Wenn es zusagt, wird es die Kosten auf den Preis draufschlagen. Man kann Bauherren nur raten, alle Verträge vor Unterschrift von unabhängiger Seite prüfen zu lassen.
Antwort:
Zumindest schließt man mit dem Architekten einen klassischen Vertrag, und er hat eine Haftpflichtversicherung. Natürlich sollte man sich auch über den Architekten vorher informieren und Referenzen anschauen. Beim schlüsselfertigen Bauen aber sitzen Sie einem Verkäufer gegenüber, keinem Fachmann fürs Bauen.
Antwort:
Vor allem muss in der Baubeschreibung, die Teil des Vertrages ist, ganz genau stehen, was Sie für Ihr Geld bekommen. "Gaszentralheizung" sagt gar nichts. Sie müssen wissen, von welchem Hersteller die Anlage ist und was sie leistet. Alles, was dort nicht ausdrücklich steht, müssen Sie extra bezahlen. Wenn Sie auf dem eigenen Grundstück von einem Unternehmer bauen lassen, gehört unbedingt ein Baugrundgutachten in den Vertrag. Sonst verlangt die Firma hinterher mehr Geld, wenn etwa der Boden nicht tragfähig ist und ausgetauscht werden muss.
Antwort:
Einen Festpreis kann und darf der Architekt nicht garantieren, aber man sollte mit ihm einen Kostenrahmen vereinbaren. Abweichungen zwischen Schätzung und tatsächlichen Kosten von zehn Prozent sind normal. Manchmal werden es auch 20 Prozent, was bei 300 000 Euro schon viel Geld ist. Damit der Architekt kostengünstig bauen kann, muss man ihm aber genügend Zeit geben. Er kann nicht in der gleiche Weise gute und günstige Handwerkerfirmen an sich binden wie ein Generalunternehmer, sondern muss sich immer wieder neu am Markt orientieren, um solche Handwerker zu finden. In der momentan guten Baukonjunktur sind viele Firmen ausgelastet, da kommt es schon zu längeren Wartezeiten.
Antwort:
Schlecht verfugtes Mauerwerk, mangelnde Abdichtung und Fehler bei der Dämmung sehen wir immer wieder. Ich habe auch schon erlebt, dass die Baugrube bei Anlage des Kellers voller Beton lief, weil ein Fertigelement platzte. Oder dass eine Sanitärfirma vergessen hatte, den WC-Abfluss an die öffentliche Abwasserleitung anzuschließen. Gegen diesen Pfusch hilft nur eine unabhängige Qualitätskontrolle. Ein neutraler Sachverständiger sollte die einzelnen Bauabschnitte immer so kontrollieren, dass die jeweiligen Leistungen noch nicht verdeckt sind. Eine solche Baubegleitung empfiehlt sich auch beim Architektenhaus.
Antwort:
Das ist meist kein Problem. Viele Architekten sind sogar froh darüber. Ihr Honorar reicht nämlich kaum aus, um neben der Planung auch noch die Bauleitung zu machen.
Antwort:
In der Regel sind es fünf bis sechs Kontrollen inklusive der Bauabnahme...
Antwort:
...ja, denn nach der Bauabnahme kehrt sich die Beweislast um. Dann muss nicht mehr das Bauunternehmen beweisen, dass ordentlich gearbeitet wurde, sondern der Bauherr, dass das nicht der Fall war. Da hat man kaum Chancen. Deshalb auch niemals die Abnahme mit der Hausübergabe kombinieren und alles bezahlen! Im Zahlungsplan sollten Sie immer vereinbaren, dass die letzten fünf Prozent der Bausumme erst fällig werden, wenn tatsächlich alle Mängel beseitigt sind.
Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Bauvertrag - Bauberater - Bausachverständiger - Verbraucherverband - Baufachleute