Sie möchten in Bamberg und Umgebung bauen, sanieren oder eine Immobilie kaufen?
Hier finden Sie Tipps und Hinweise, was Sie beim Neubau oder Kauf einer Immobilie bedenken sollten.
VPB Bausachverständiger Regionalbüro Bamberg - Oberfranken
Dipl.-Ing. Michael C. Fritsche
- Diplom-Bauingenieur (FH)
- Von der IHK Bayreuth Oberfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
- Bauvorlageberechtigter Ingenieur (BYIKa-Bau)
- Energieberater (HWK)
- Sachverständiger nach §2 ZVEnEV
Spezialkenntnisse und Fachgebiete
- Diplom-Bauingenieur (FH)
- Von der IHK Bayreuth Oberfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
- Bauvorlageberechtigter Ingenieur (BYIKa-Bau)
- Energieberater (HWK)
- Sachverständiger nach §2 ZVEnEV
- Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden
- (technische) Abnahme von Bauleistungen
- Begehung vor Ablauf der Gewährleistung
- Baubegleitende Qualitätskontrolle
- Prüfung von Plänen, Ausschreibungen und Konzepten
- Kostenkontrolle und Nachtragsprüfung
- Vor-Ort-Energieberatung
- Energetische Bewertung von Neubauten und im Bestand
- Gebäudeenergieausweise für Neubauten und im Bestand
- Vorträge und Schulungen zu verschiedenen baulichen / energetischen Themen
Leistungen
Die Leistungen unserer Bauherrenberater*innen und der neutralen Netzwerkexperten*innen umfassen:
1. Energieberatung:
- Energieberatung für effiziente Energienutzung
- Unterstützung durch Gebäudeenergieberater
- Informationen zu Sanierungsförderungen
- Beratung zur Optimierung von Heizkosten
- Beratung zum individuellen Sanierungsfahrplan
- Baubegleitende Qualitätskontrolle bei der energetischen Sanierung
- Mehr zum Thema "Energetische Sanierung"
2. Immobilienbewertung & Beratung zum Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks:
- Immobilienbewertung und Baugutachten zur Einschätzung des Kaufobjekts
- Unabhängige Beratung zur Überprüfung des Kaufpreises
- Objektbegehung zur Begutachtung der baulichen Substanz
- Ermittlung des Renovierungsbedarfs und der Renovierungskosten
- Unabhängige Beratung bei Umbauten und energetischen Renovierungen
- Sachwertüberprüfung der Immobilie
- Qualitätskontrollen während der Planungs- und Bauphase, der Umbauarbeiten und Begleitung bei der Abnahme
- Mehr zum Thema "Beratung beim Erwerb"
3. Baugutachten & Bauberatung bei Bauschäden:
- Baugutachten zur Schadensanalyse
- Schimmelgutachten zur Identifizierung und Lösung von Schimmelproblemen
- Baufeuchtemessung für die Beurteilung der Bauwerksfeuchte
- Beratung zu allen weiteren Bauschäden und Problemen am Bau
- Mehr zum Thema "Beratung bei Bauschäden"
- Mehr zum Thema "Schadstoffanalyse"
4. Unabhängige Baubegleitung:
- Unabhängige Baubegleitung während des gesamten Prozesses
- Unabhängige Beratung bei der Suche nach geeigneten Baupartnern
- Unabhängige Bauberatung bei allen Fragen rund um den Bau
- Mehr zum Thema "Unabhängige Baubegleitung"
5. Neutrale Bauberatung:
- Unabhängige Bauberatung bei der Bauplanung, beim Bauprojektmanagement und bei der Baugenehmigung
- Unabhängige Fördermittelberatung für Ihr Bauvorhaben
- Bautechnische Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie des Kaufvertrags
- Qualitätskontrolle während der Ausführung, z.B. bei wichtigen Baufortschritten
- Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
- Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
- Qualitätskontrolle vor der Bauabnahme
- Begleitung zur Bauabnahme
- Kontrollbegehung vor Ablauf der Gewährleistung
- Mehr zum Thema "Neutrale Bauberatung"
6. Beweissicherung:
- Durchführung von Beweissicherungen im Falle von Streitigkeiten
- Professionelle Bau-Dokumentation zur Sicherung von Beweisen
- Mehr zum Thema "Beweissicherung"
7. Bauabnahme:
- Begleitung zur Bauabnahme
- Erstellung detaillierter Abnahmeprotokolle
- Vorbereitende Baukontrolle zur Sicherstellung der Qualitätsstandards
- Mehr zum Thema "Bauabnahme"
8. Baumängel:
- Beratung zur Mängelrüge bei festgestellten Baumängeln
- Beratung zur Abwicklung von Pfusch am Bau
- Beratung zu Schadensersatzansprüchen in Zusammenarbeit mit spezialisierten Baurechtsanwälten aus dem Netzwerk
- Mehr zum Thema "Beratung bei Baumängel"
9. Zahlungsplan:
- Abgleich von Abschlagszahlungsraten mit der Baubeschreibung, um Vorleistungen des Bauherrn zu vermeiden
- Bonitätsprüfung der ausgewählten Baufirmen
- Mehr zum Thema "Zahlungsplan"
10. Renovierung, Sanierung & Umbau:
- Thermografie zur Untersuchung von Wärmebrücken und Energieverlusten
- Blower Door Messung zur Aufspürung von Luftundichtigkeiten
- Beratung zur Sanierungspflicht und Einhaltung von Denkmalschutzvorgaben
- Beratung zur fachgerechten Altbausanierung und Modernisierungsoptionen
- Mehr zum Thema "Altbau & Sanierung"
Kontakt
Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Kooperationen
Kontakt und Zusammenarbeit mit
- Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
- Sachverständige unterschiedlicher Fachgebiete, z.B. Schallschutz, Vermessung etc.
- Ingenieure verschiedener Fachrichtungen, z.B. Tragwerksplanung, Holzbau, Geologie etc.
- Institute und Laboreinrichtungen
- Mediatoren zur Streitschlichtung
Referenzen/Kundenstimmen
Auf Anfrage im Regionalbüro erhältlich.
Honorarsätze der Bauherrenberater
Die angebotenen Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet; die Verrechnung erfolgt im Minutentakt. Objektbezogene und/oder beratende telefonische Auskünfte werden ab einer Dauer von 15 Minuten in Rechnung gestellt.
Stundensätze (brutto):
Bauherren-Berater: wochentags (Mo-Fr außer Feiertagen) | € 150,00 |
Bauherren-Berater: auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Sa, So und an Feiertagen | € 187,50 |
Fahrtkosten pro Kilometer zzgl. tatsächliche Fahrtzeit, verrechnet nach Berater-Stundensatz | € 0,75 |
Ausdrucke DIN A4 s/w pro Seite | € 0,75 |
Ausdrucke DIN A4 farbig pro Seite | € 2,50 |
Dokumentation auf CD | € 7,50 |
Fotokopien | gegen Nachweis |
Fremdleistungen | gegen Nachweis |
Je Ortsbesichtigung fällt auch einen Kostenanteil von ca. 0,25 bis 0,5 Stunden für die Vor- und Nachbereitung einschließlich Materialrüstung und Ablage an.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit einer Schlussrechnung und – je nach Auftragsumfang – Zwischenrechnungen. Zwischenrechnungen werden nicht ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber gestellt. Der Aufraggeber kann die Stellung von Zwischenrechnungen nur bei triftigen Gründen verweigern; in diesem Fall sind die Gründe auf Verlangen darzulegen.
Alle Beträge brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.