VPB-Experteninterview
VPB rät: Specht-Löcher umgehend ausbessern
Finden Buntspechte aber Gefallen an der wärmegedämmten Fassade, so verursachen sie mit ihren Schnäbeln ärgerliche und teure Schäden. Hausbesitzer sollten sie umgehend beseitigen, denn durch die Verletzungen am Putz dringt Feuchtigkeit in die Dämmschicht ein. Was die Spechte lockt, weiß niemand genau. Bausachverständige und Vogelschützer vermuten, junge Spechte auf Reviersuche verwechseln den griffigen Putz mit Baumoberflächen und versuchten, diese anzupicken. Der hohle Klang, ähnlich dem eines hohlen Baumstammes, verstärkt dann offenbar beim Vogel den tierischen Drang, unter der vermeintlichen Borke nach Beute zu suchen.
Die Bausachverständigen des VPB empfehlen gegen Fassadenspechte vor allem vorbeugende Maßnahmen: Festere Oberflächen über der Wärmedämmung halten die Spechte auf Distanz. Geeignet sind zum einen Platten, die als Verkleidung vor die Dämmung montiert werden, zum anderen eine dickere Putzkonstruktion. Damit hat Klaus Kellhammer, Bausachverständiger aus Tübingen und Mitglied des VPB-Vorstands gute Erfahrungen gemacht: "Ich empfehle sieben Millimeter starke Gewebespachtelungen. Zusammen mit drei Millimetern Oberputz ergibt das eine Zentimeter starke Putzschicht, die den Schnabelhieben und auch anderen mechanischen Verletzungen gut standhält." Der Bausachverständige weiß allerdings auch: "Das ist das Idealmaß gegen Beschädigungen. Im Schlüsselfertigbau sind lediglich zwei Millimeter Gewebespachtelungen üblich. Das ist preiswerter, aber eben auch zu wenig, um dem Specht zu widerstehen."
Wird die Dämmung mit Bauelementen aus Holz, Metall oder Kunststoff verkleidet oder mit Klinker, Ziegeln oder Natursteinen verblendet, muss die Fassade hinterlüftet werden. Dann, so rät der VPB, müssen die Zu- und Abluftöffnungen mit Vogelschutzgittern versehen werden, sonst nisten sich die Vögel hinter der Fassade ein. Gleiches gilt übrigens auch für Dachvorsprünge und Pfettenüberstände.
Ist eine ältere Fassade Gegenstand der Attacken, raten Vogelschützer dazu, die Spechte zu vertreiben. Sie mögen Ruhe und keine Störungen. Lärm und Flatterbänder haben sich als erfolgreich erwiesen. Allerdings, so mahnt der VPB Voreilige zur Mäßigung: Der Specht ist geschützt und darf nicht gejagt werden. Das Gesetz schützt auch nistende Schwalben oder Fledermäuse. Wenn sie am Haus brüten, darf dort nicht gebaut werden. Die Handwerkerarbeiten zur Beseitigung der Spechtlöcher, sei es durch Seilkletterer oder vom Gerüst aus, müssen also warten, bis die jungen Schwalben ausgeflogen sind.
"Brutstätten am Haus sind ein Thema für sich", weiß Klaus Kellhammer. "Sie sind nämlich in der Regel geschützt. Das erschwert mitunter Wärmedämmmaßnahmen und kann zu allerlei behördlichen Auflagen führen." Sanierungswillige Hausbesitzer sind deshalb gut beraten, sich vorher beim Bausachverständigen zu informieren, und zwar sowohl über Auflagen als auch über bautechnische Möglichkeiten. "In solchen Fällen können Ersatzbrutstätten in die Wärmedämmung eingebaut werden."
Übrigens: Wer den Spechtschaden an der Fassade hat, der bleibt nach Erfahrung des VPB darauf sitzen. Versicherungen bieten keine Police gegen solche Naturereignisse an. Der "Fassadenspecht" gehört zum normalen Lebensrisiko.
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