Bauen in Stuttgart und im Umland - Ein Überblick

Trend geht zum Wohnen in der City

Stuttgart gehört zu den Boom-Städten in Deutschland. Die Preise für Immobilien liegen im oberen Segment, Tendenz steigend. Bauland ist extrem knapp, allenfalls Baulücken stehen im Innenstadtbereich noch zur Verfügung. Das Modell Eigentumswohnung ist in der Landeshauptstadt inzwischen der Normalfall. So hat das renommierte Pestel Institut in seiner Studie "Wohneigentumsbildung 2.0" belegt, die vom "Verbändebündnis Wohn–Perspektive Eigentum" in Auftrag gegeben wurde, zu dem auch der VPB gehört. Der Bestand an Eigentumswohnungen ist in Stuttgart entsprechend hoch. Angeboten werden die Wohnungen in der Regel von Bauträgern. Private Bauherren sollten beim Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung nicht nur den Bauvertrag vor der Unterzeichnung kontrollieren lassen, sondern auch die Baustelle – und zwar sowohl das Sonder- als auch Gemeinschaftseigentum, für das sie als Käufer anteilig mithaften.

Eigentumswohnungen in Stuttgart und im "Speckgürtel": Tipps für Bauherren und Käufer

Die Alternative zum Wohnen in der Stadt sind Immobilien im Speckgürtel oder sogar im ländlichen Bereich. Das Regionalbüro des Verbands Privater Bauherren (VPB) ist neben der Landeshauptstadt Stuttgart zuständig für die Orte Leonberg, Aichtal, Schönaich, Gärtringen, Weil im Schönbuch, Ostfildern, Filderstadt, Neuhausen, Denkendorf, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart Bad-Cannstatt, Plochingen, Altbach, Esslingen, Waiblingen, Aichwald, Weinstadt, Fellbach, Schwaikheim, Winnenden, Backnang, Marbach, Freiberg, Remseck, Ludwigsburg, Kornwestheim, Asperg, Tamm,  Schwieberdingen, Markgröningen, Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim, Sindelfingen, Böblingen, Ehningen, Magstadt, Weil der Stadt, Rutesheim, Gerlingen, Weissach, Nufringen, Jettingen, Bondorf, Malmsheim, Renningen, Waldenbuch, Holzgerlingen, Wildberg, Calw, Ditzingen, Ostelsheim, Gechingen, Althengstett, Maichingen, Simmozheim, Sersheim, Erligheim, Brackenheim, Heilbronn, Berglen, Schorndorf, Schwieberdingen, Aidlingen sowie Korntal Münchingen.

Zahlreiche Baugebiete werden (Stand Sommer 2023) im Zuständigkeitsgebiet des VPB-Regionalbüros Stuttgart erschlossen und zwar in: 

  • 70563 Stuttgart-Vaihingen Waldburgstrasse, BELLEVUE VAIHINGEN, FINE LIVING 

  • 70563 Stuttgart, DEMETRIUS NO. 1 

  • 70567 Stuttgart, Vaihinger Straße 36, VAIHINGER 36 

  • 70437 Stuttgart-Zuffenhausen, WOHNQUARTIER BÖCKINGER STRASSE 

  • 70469 Stuttgart-Feuerbach, QUARTIER AM WIENER PLATZ 

  • 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt, STUTTGARTER HÖFE 

  • 70372 Stuttgart (Bad Cannstatt), Bellingweg 20, STUTTGART PARKSIDE 

  • 70184 Stuttgart-Mitte, STAFFLENBERG-AREAL 

  • 70199 Stuttgart-Süd,  99+ LIVING 

  • 70173 Stuttgart-Mitte, Wohngebiet VIER GIEBEL 

  • 70186 Stuttgart-Ost , GABLENBERG UPPER EAST 

  • 70599 Stuttgart-Schönberg, Röhrlingweg 19, WOHNEN MIT ALBBLICK 

  • 70599 Stuttgart-Schönberg, Steinpilzweg 61, UNIQUE LIVING 

  • 70184 Stuttgart-Frauenkopf, Frauenkopfstraße 40 F40 - WOHNEN AM FRAUENKOPF 

  • 70825 Korntal-Münchingen, Neuhaldenstraße 62+64, KORNTAL LIVING 

  • 70825 Korntal-Münchingen, Einkornweg 1, PURE WEST 

  • 70825 Korntal-Münchingen, Stammheimer Straße 19, GARDEN SUITEN 

  • 70825 Korntal-Münchingen, Neuhaldenstraße 64 

  • 70825 Korntal-Münchingen, Leinstraße 8 

  • 70839 Gerlingen, Ditzinger Straße 22, CITYNAH HOCH VIER 

  • 70736 Fellbach, Ringstraße 8, FELLBACHQUARTIER 

  • 74343 Sachsenheim, Seepfad,  QUARTIER SACHSENHEIM GREEN HILLS 

  • 71686 Remseck, Wasenstraße 18,  REMSECK RIVERSIDE 

  • 71686 Remseck, Neckarkanalstraße 104 bis 108, SEEBER GÄRTEN 

  • 73760 Ostfildern, Boskoopweg / Luikenweg, GRÜNE GÄRTEN 

  • 73760 Ostfildern, Bohnapfelweg 2/1 - 4/4, OB DER HALDE 

  • 70806 Kornwestheim, Mühlhäuser Straße 12 – 36, BACHHOF 

  • 74392 Freudental, Holunderweg / Schlehenweg, ALLEENFELD 

  • 75382 Althengstett,  Piemontstraße / Savoyenstraße, HENRI-ARNOUD-CARRE 

  • 71640 Ludwigsburg, Hermann-Löns-Straße 26,  

  • 71384 Weinstadt, Kornblumenweg, WOHNEN AN DEN BLUMENÄCKERN 

  • 71069 Sindelfingen, Maria-von-Linden-Weg 1,  QUARTIER SINDELFINGEN GOLDEN GARDEN 

  • Leinfelden-Echterdingen, SCHELMENÄCKER 

  • Neuhausen auf den Fildern, AKADEMIEGÄRTEN 

  • Weil im Schönbuch, Bubenhaldenstrasse 44 

  • 71069 Wohnquartier Allmendäcker II 

  • 71069 Wohnquartier Allmendäcker I 

  • Baugebiete Schnallenäcker III, Renningen-Malmsheim 

  • Baugebiete Schnallenäcker II, Renningen-Malmsheim 

  • Magstadt, Baugebiet Seele-Metzelsbach 

  • Dagersheim, Baugebiet Schützenweg 

  • Baugebiet Böblingen-Dagersheim, Öhmdweg 

  • Grundstücke, Ammerbuch, Wannenäcker 

  • Baugebiet Furt in Gechingen 

  • Warmbronner Wohngebiet, Hinter den Gärten 

  • Marbach-Rielingshausen 

  • Baugebiet in Marbach, Keltergrund 

  • Neubaugebiet Korntal-Münchingen 

  • Neubaugebiet Korntal-West 

  • Neubaugebiet Südlich Werre, in Münchingen 

  • Quantum Gardens, Ehningen 

  • Neubaugebiet Grafenau, Malmsheimer Weg-Nord 

  • Neubaugebiet in Gerlingen, Bruhweg II 

  • Neubaugebiet in Hemmingen, Schöckinger Weg 

  • Remsecker Baugebiet, östlich der Marbacher Straße 

  • Kernen, Beinsteiner Straße 


Neben Bauplätzen in neuen Gebieten finden Bauwillige mitunter auch Restflächen oder Hinterlieger-Grundstücke im Bestand. Manchmal bieten sich auch Abbruch und Neubau einer alten Immobilie an. Dabei ist Vorsicht geboten: Immer erst den gültigen Bebauungsplan einsehen. Dort steht, was Eigentümer bauen dürfen und was nicht. Der VPB unterstützt Sie auch bei der Beurteilung von Grundstücksofferten und Bebauungsplänen.

Stuttgart gehört zu den Pionierstädten des modernen Bauens

Stuttgart zählt schon lange zu den Pionierstädten neuer Bauideen. Ein sehenswertes historisches Beispiel ist die heute denkmalgeschützte "Weißenhofsiedlung", die als Musterbauausstellung 1927 entstand und bei der die Stadt Stuttgart und der Deutsche Werkbund mustergültige Wohnungen für moderne Großstadtmenschen entwickelten. Zum 100. Jubiläum der Weißenhofsiedlung plant die Stadt 2027 eine weitere große Internationale Bauausstellung – die IBA `27. Seit 2018 laufen die Vorbereitungen. Die IBA soll den Transformationsprozess in der Stadt begleiten und die Stadt in eine klimaneutrale, postfossile Zukunft führen. Dabei geht es auch um die Entwicklung neuer Wohnformen. Die bisher üblichen Wohnkonzepte, die sich an den Bedürfnissen der Kleinfamilie orientierten, sollen für die sich entwickelnde komplexere Gesellschaft weitergedacht und konzipiert werden. Ziel aller Bauausstellungen ist die Entwicklung von Zukunftsvisionen für eine bestehende Stadt unter Berücksichtigung ihrer baulichen Besonderheiten und sozialen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Bedürfnisse. Das macht die IBA`27  ebenso spannend wie der Bau der Weißenhofsiedlung vor rund hundert Jahren mit der damit verbundenen Suche nach bezahlbaren städtischen Wohnformen für alle Bevölkerungsschichten.

Lebensqualität in Stuttgart und Umgebung

Stuttgart und sein Umland sind attraktiv zum Wohnen und Arbeiten. In der Landeshauptstadt wird gutes Geld verdient in der Automobil- und Automobil-Zulieferer-Branche, in der Luft‐ und Raumfahrttechnik, dem Maschinenbau, der Elektrotechnik, in den Umwelttechnologien, aber auch in Wissenschafts‐ und Forschungseinrichtungen, Banken und Versicherungen. Die Region ist ein wachsender IT‐Standort. Traditionell ist das Verlagswesen in und um Stuttgart beheimatet. Bekannte Namen aus Architektur, Design und Werbung sind dort zu Hause. Geschätzte Arbeitgeber sind zum Beispiel Bosch, Mercedes-Benz, Porsche, Trumpf, Stihl, Kärcher, Festo, Allianz, SAP, HP, wie auch die Universität und Hochschulen, das Fraunhofer-Institut, das Max-Planck-Institut sowie verschiedene Kirchen, Hotels, Krankenhäuser, Verwaltungen und auch das große Bahnprojekt Stuttgart 21.

Schlüsselfertigbau - Die moderne Neubauvariante

Wer heute neu baut, entscheidet sich zu 90 Prozent für ein Schlüsselfertighaus. Schlüsselfertig bauen bedeutet: Sie schließen mit einer Schlüsselfertigbaufirma – einem Generalüber- oder -unternehmer einen Verbraucherbauvertrag. Damit verpflichten Sie das Unternehmen zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude. In der Regel legt Ihnen der Schlüsselfertigunternehmer dazu einen Vertragsentwurf vor, denn er macht Ihnen ja das Angebot. Diese Baubeschreibung beinhaltet natürlich vor allem die Vorstellungen der Baufirma. Damit Sie beim Vertragsabschluss nichts falsch machen und Ihre eigenen Interessen wahren, sollten Sie genau wissen, was im Vertrag steht und was nicht. Weil Sie beim schlüsselfertigen bauen grundsätzlich keinen eigenen freien Architekten an Ihrer Seite haben, der als Ihr Sachwalter Ihre Interessen durchsetzt gegenüber Behörden, Fachplanern und vor allem Handwerkern, müssen Sie sich um sehr vieles erst einmal selbst kümmern. Auch um die Prüfung der Baubeschreibung für das Schlüsselfertigobjekt! Damit können Sie die unabhängigen Bausachverständigen im VPB-Regionalbüro beauftragen.

Fragen Sie nach Erläuterungen zu Baubeschreibung und Vertrag!

Sowohl die Prüfung der Baubeschreibung als auch später die Prüfung des unterschriftsreifen Vertrags gehören zu den Kernkompetenzen der Berater im VPB. Nebenbei: Die unabhängigen Bausachverständigen schauen sich selbstverständlich auch Ihren Vertrag an, nachdem Sie unterzeichnet haben und bereits am Bauen sind. Mitunter kommt es dann nämlich plötzlich zu Missverständnissen zwischen Bauherren und Baufirma. Dann ist es hilfreich, wenn man sich noch einmal erläutern lässt, was im Vertrag genau steht. Lassen Sie sich das Fachchinesisch erklären! Im Idealfall natürlich VOR der Unterzeichnung des Vertrags.

Das Recht der Bauherren auf Baubeschreibung

Warum ist auch beim Schlüsselfertigbau so viel Vorbereitung nötig? Es klingt doch so einfach – beauftragen, bauen, Schlüssel übernehmen, einziehen. Leider ist es nicht so einfach.

Der Begriff "schlüsselfertig" klingt zwar toll, ist aber nichtssagend und ein reiner Marketingbegriff. Er soll Sie als Bauherren anlocken und in Sicherheit wiegen, denn er suggeriert verlässliche Termine und gedeckelte Kosten. Das täuscht aber! „Schlüsselfertig" ist nicht gleichbedeutend mit "bezugsfertig".

Schlüsselfertig heißt nicht bezugsfertig

Der Schlüsselfertigbau ist also keinesfalls sorgenfrei. Im Gegenteil: Bauherren haben zwar seit der Einführung des neuen Bauvertragsrechts 2018 mehr Rechte, sie müssen sich aber auch im Detail intensiv um alles kümmern. Eine erhebliche Verbesserung im Gegensatz zu früher ist zum Beispiel das Recht auf eine ordentliche Baubeschreibung. Die Baubeschreibung ist unentbehrlich, um Angebote mehrerer Baufirmen objektiv und nach Qualitätsaspekten miteinander vergleichen zu können. Eine solche Baubeschreibung ist auch wichtig, weil sie zeigt, welche Leistungen für die Bauherren im Preis enthalten sind und daraus folgend auch, was später zusätzlich für ein bewohnbares Haus bezahlt werden muss. Seit 1.1.2018 haben die Bauherren eines Verbraucherbauvertrages das Recht auf eine solche umfassende Baubeschreibung. Sie muss Ihnen vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.

Baubeschreibung als Grundlage des Vertrags

Die Baubeschreibung wird im Normalfall später zur Vertragsbasis, es sei denn, es werden Änderungen vereinbart. Und Sie als Bauherren haben sicher den einen oder anderen Wunsch, der nicht in der Baubeschreibung berücksichtigt ist. Sie können Ihre Wünsche in jedem Fall mit der Baufirma besprechen und in den Bauvertrag hinein verhandeln. Was mindestens in der Baubeschreibung stehen muss, wird das in den Paragraphen 650i, 650j und 650k des BGB sowie im Artikel 249 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) definiert. Einzelheiten dazu erläutert der VPB in seinem Ratgeber "Neues Bauvertragsrecht: Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau".

Baubeschreibungen oft unvollständig - Worauf achten

Obwohl gesetzlich und durch Besprechungen im Vorfeld theoretisch alles geregelt ist, fehlen in vielen Bauverträgen am Ende dennoch wichtige Planungs- und Bauleistungen. Deshalb ist es unverzichtbar, den Bauvertrag VOR Vertragsabschluss noch einmal von den unabhängigen Bausachverständigen aus Ihrem VPB-Regionalbüro prüfen zu lassen. Bei dieser Vertragsprüfung merken die Experten, wenn etwas fehlt und welche Zusatzkosten eventuell noch auf die Bauherren zukommen.

Auch konkrete Baubeschreibungen enthalten manchmal Unwägbarkeiten, die zu Mehrkosten führen können. Dazu kann zum Beispiel die Beschaffenheit des Baugrunds gehören, wenn dieser bei Vertragsschluss noch unbekannt ist. Je nach Boden variieren aber die Kosten für den Bau des Kellers oder der Bodenplatte erheblich. Das kann die Finanzierung der Bauherren ins Wanken bringen. Solche Unwägbarkeiten müssen laut Gesetzgeber auch in einer Baubeschreibung erwähnt werden. Der Gesetzgeber erwartet einen Hinweis darauf, dass durch andere Bodenverhältnisse als in der Baubeschreibung angenommen der Hauspreis steigen kann.

Kontinuierliche Bauinspektion ist entscheidend

Nächster Schritt nach der Unterzeichnung des Bauvertrags ist der Baubeginn. Und hier zeigt sich immer wieder: Selbst wenn die Bauherren sich beim Vertragsabschluss vom unabhängigen Bausachverständigen haben beraten lassen, bleibt der Bau selbst selten mängelfrei. VPB-Büroleiter Andreas Garscha bringt Jahrzehnte Erfahrung auf den Punkt: "Drei Dinge machen Bauherren vor allem das Leben schwer: Zum einen hat die Qualität beim Bauen nachgelassen; Mängel sind die Folge. Zum Zweiten sind viele Bau- und Leistungsbeschreibungen unvollständig, ergo kommt es zu Missverständnissen und teils erheblichen Zusatzkosten. Und drittens fehlt die unabhängige Baukontrolle; Mängel werden deshalb nicht oder erst zu spät entdeckt. Sie sind aber da und machen sich im Laufe der Jahre bemerkbar." Bauen ist an sich mängelträchtig. Zu vielfältig sind die Arbeitsabläufe, die Möglichkeiten für Unachtsamkeit und Probleme auf der Baustelle. Nur durch regelmäßige Baustellenkontrollen lässt sich der Schaden begrenzen. Diese Baustellenkontrollen, also die laufende Bau- und Qualitätssicherung, gehört zu den Kernkompetenzen der unabhängigen Berater im VPB.

Baubegleitung in Stuttgart nur durch unabhängige Bauherrenberater

Beauftragen mit der laufenden Baubegleitung und der Baukontrolle sollten Bauherren und Schlüsselfertigkäufer nur unabhängige, vor allem firmenneutralen Sachverständige wie die Experten im VPB-Regionalbüro. Nicht geeignet für die Baukontrolle sind beispielsweise die Bauleiter der Schlüsselfertigfirmen. Sie sind zwar in der Regel Architekten und ihr Einsatz auf der Baustelle ist gesetzlich vorgeschrieben, aber sie stehen in Lohn und Brot des Schlüsselfertiganbieters. Da stellt sich automatisch die Frage: Wie objektiv sind solche Baukontrollen? Werden sie auf alle Kleinigkeiten achten – im Sinne des Käufers? Die Erfahrung zeigt: Nein! Das klappt nicht! Baukontrollen müssen von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden. Nur so haben Bauherren die Gewähr, dass Mängel nicht nur gefunden, sondern auch beseitigt und nicht "unter den Teppich" gekehrt werden. Mängel entstehen ja in der Regel nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Unachtsamkeit, mangelnder Information der Handwerker – oder wenn die Arbeiten mehrerer Firmen ineinander übergehen. Solche Probleme lassen sich nur durch die laufende Bau- und Qualitätskontrolle von unabhängigen Bauherrenberatern vermeiden.

"Fertighaus" vs. "Schlüsselfertighaus" - Unterschiede verstehen

Nicht verwechselt werden sollten übrigens Fertighaus und Schlüsselfertighaus! Was ist was? Verbraucher kennen den Unterschied oft nicht, aber er ist fachlich enorm wichtig. Ein Schlüsselfertig-Haus ist ein Begriff aus der Vertragswelt, und zwar für ein Angebot, "ein Stück Haus" zum Festpreis zu planen und zu erstellen (dabei liegen Planung und Ausführung in einer Hand, mit allen Risiken der mangelhaften Selbstkontrolle) – im Gegensatz dazu können Bauherren ihr Haus beispielsweise auch von Freien Architekten planen lassen und anschließend die Ausführung bei Baufirmen beauftragen, wobei sie von ihrem Planer beraten werden. Ein Fertighaus hingegen ist ein rein bautechnischer Begriff, der ein Haus umschreibt, das aus vorgefertigten Elementen erstellt wird – über die Vertragsgestaltung sagt der Begriff gar nichts aus. Man kann ein Fertighaus also in allen nur denkbaren Vertragskonstellationen erstellen lassen.

Bauen mit dem freien Architekten

Alternativ zum Schlüsselfertighaus gibt es nach wie vor Architektenhäuser. Manche Bauherren planen und bauen komplett mit einem freien Architekten. Andere lassen sich die Planung vom freien Architekten machen und den Bau dann vom Schlüsselfertigunternehmer ausführen. Gleich in welchem Umfang: Wer selbst einen freien Architekten beauftragt und bezahlt, muss mit ihm oder ihr einen Architektenvertrag abschließen. Das Thema "Architektenvertrag" ist im neuen Bauvertragsrecht, das seit 2018 gilt, genau geregelt. Architekt darf sich übrigens nur nennen, wer Mitglied einer Architektenkammer ist. Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Bezahlt werden Architekten nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI).

Architektenverträge nach dem Bauvertragsrecht

Architektenverträge können formlos und mündlich geschlossen werden. Sie kommen auch durch schlüssiges, sprich konkludentes Handeln zustande. Dabei kann es zu Missverständnissen kommen: Was genau wollen die Bauherren? Nur einen ersten Entwurf oder die gesamte Bauleitung? Damit Bauherren, die sich eigentlich nur einen ersten Entwurf machen lassen wollen, nicht unversehens die Architektenleistung für ein ganzes Haus kaufen müssen, hat ihnen der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das funktioniert so: Nach der Zielfindungsphase legt der Planer den Bauherren seine Ideen samt einer Kostenschätzung für die weitere Umsetzung vor. Gleichzeitig muss er die Verbraucher in Textform darüber aufklären, dass sie binnen zwei Wochen nach Vorlage der Unterlagen ein Sonderkündigungsrecht haben. Nutzen sie dieses Recht, müssen sie nur alle bis zur Sonderkündigung erbrachten Leistungen des Architekten bezahlen. Kündigen müssen Bauherren schriftlich. Versäumt der Planer, sie über das Sonderkündigungsrecht zu informieren, besteht es fort – und zwar über die gesamte Bauzeit hinweg. 

Gerade mit dem Sonderkündigungsrecht will der Gesetzgeber die Parteien so früh wie möglich zu Gesprächen über den Umfang der Leistungen motivieren. Bauherren sollten das nutzen und gezielt beauftragen, was sie wirklich brauchen. Das muss nicht immer die Vollplanung sein, es kann auch die Genehmigungsplanung für ein Haus sein, das sie später vom Schlüsselfertiganbieter bauen lassen. Dann allerdings müssen sich die Bauherren wieder jemanden suchen, der für sie die laufende, unabhängige Baukontrolle übernimmt. Diese Aufgabe wiederum gehört zu den klassischen Leistungen der unabhängigen Bausachverständigen im VPB-Regionalbüro.

Eigentumswohnung als Alternative zum Haus

Eine Eigentumswohnung ist, gerade in städtischer Lage, für viele Menschen Einstieg oder sogar langfristige Alternative zum Ein- oder Zweifamilienhaus am Stadtrand. Der Kauf einer Eigentumswohnung ist, rein rechtlich betrachtet, im Wesentlichen der Kauf eines Grundstücksanteils. Auf diesem Grundstück steht ein Haus, das die Eigentümer gemeinschaftlich besitzen. Mit dem Erwerb der Eigentumswohnung wird der Käufer automatisch Mitglied der so genannten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die selbst rechtsfähig ist und in der alle Miteigentümer Stimmrecht haben.

Wer eine Eigentumswohnung kauft, der erwirbt also nicht einfach ein Haus auf der Etage, erläutert der VPB, sondern er kauft sich in ein bestehendes Kollektiv ein. Das unterliegt besonderen Regeln, die im Wohnungseigentumsgesetz verankert sind, und die für Laien manche ungewohnte Überraschung bringen können. Denn - grundsätzlich positiv - das Miteinander können die einzelnen Gemeinschaften im Wege von Vereinbarungen und Beschlüssen sehr individuell gestalten.

Eigentumswohnungskauf beim Bauträger

Die gleiche Sorgfalt wie beim Bau eines Hauses, müssen die Käufer einer Eigentumswohnung walten lassen. Denn eine Eigentumswohnung kaufen sie (entweder im Bestand) oder als Schlüsselfertigobjekt vom Bauträger – und da gelten wiederum eigene Regeln! Nämlich der Bauträgervertrag. Der Bauträgervertrag ist im, seit Anfang 2018 geltenden, Bauvertragsrecht geregelt. Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag zum Bau oder Umbau eines Hauses, der gleichzeitig die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen - oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Das typische am Bauträgervertrag ist stets der Verkauf von Haus und Grundstück aus einer Hand.

Bei der Eigentumswohnung auch ans Gemeinschaftseigentum denken!

Vielen Bauherren ist beim Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger gar nicht klar, dass sie nicht nur für ihr Sondereigentums verantwortlich sind, sondern auch für das ungleich größere Gemeinschaftseigentum. Deshalb sollten Käufer von Eigentumswohnungen, den Bau ihrer Eigentumswohnungsanlage stets im Ganzen kontrollieren lassen. Also nicht nur eine Baukontrolle für das Sondereigentum, die eigene Wohnung, sondern auch die laufende Baukontrolle beim Gemeinschaftseigentum, also der gesamten baulichen Anlage. Das VPB-Regionalbüro berät dabei sowohl einzelne Käufer als auch mehrere, die sich zusammenschließen wie auch ganze Gemeinschaften. Falls Sie eine neue Eigentumswohnung kaufen möchten, sprechen Sie die unabhängigen Bausachverständigen im VPB-Regionalbüro darauf an und lassen Sie sich über die mögliche Beratung informieren!

Baugruppen als Zukunftsmodell

Zu den innovativen städtebaulichen Ansätzen beim Neubau gehört auch das Bauen in Baugemeinschaften und Baugruppen. Baugruppen sind eine gute Möglichkeit, eigene Ideen von Nachhaltigkeit und ökologischem Bauen sparsam und ressourcenschonend mit Gleichgesinnten zu realisieren. Baugruppen benötigen intensive Beratung. Der VPB berät Baugruppen in allen Fragen des Planens, Bauens und vor allem der Bauüberwachung. Die im VPB-Netzwerk aktiven Fachanwälte übernehmen die juristische Beratung. Lesen Sie sich ein ins Thema "Bauen in der Gemeinschaft" und sprechen Sie die unabhängigen Bausachverständigen in Ihrem VPB-Regionalbüro darauf an!

Baustoffe und Bauformen

Während es früher üblich war, auch ein neues Haus nach den handwerklichen Traditionen der Region zu bauen, sind moderne Häuser heute überregional sehr ähnlich und nehmen meist keine Rücksicht mehr auf die Bautraditionen vor Ort. Dabei geht es nicht um althergebrachte Fassadenschnitzereien oder ähnliches Zierwerk, sondern um praktische Details: Ein weiter Dachüberstand etwa schützt in vielen Gegenden die Fassaden vor Regen und Schnee – und sommerlicher Hitze. Dieser Schutz ist nicht altmodisch oder gar überflüssig, sondern in Zeiten des Klimawandels mit zunehmenden Starkregen und Hagelschlag sehr sinnvoll. Entscheiden sich Bauherren dagegen für ein Flachdachhaus im gerade angesagten Bauhausstil, verzichten sie auf diesen Fassadenschutz. Angehende Bauherren sollten solche Details individuell abwägen und sich nicht nur für ein „modernes“ Haus aus Katalog oder Ausstellung entscheiden, weil das stilistisch gerade „hipp“ ist. Moden vergehen, auch in der Architektur. Neue Wege gehen viele Bauherren bei der Dachdeckung: Neben Ziegel entscheiden sie sich für Betondachsteine und immer öfter auch für klimafreundliche Dachbegrünungen – die sich durchaus mit bewährten Dachformen kombinieren lassen.

Altbau-Substanz richtig beurteilen

Attraktiv sind neben Neubauten, Häuser im Bestand. Vor allem in den Kommunen rings um die Landeshauptstadt, in Böblingen, in Sindelfingen, in Herrenberg, in Renningen, in Gärtringen, in Ludwigsburg, in Korntal, in Bietigheim-Bissingen, in Filderstadt, in Esslingen oder in Waiblingen werden Käufer fündig. Gebrauchtimmobilien haben viele Vorteile: Sie stehen in gewachsenen Quartieren, die Infrastruktur stimmt, die Gärten sind grün eingewachsen. Planungs- und Bauphasen entfallen. Die Umbauzeit ist meist überschaubar. Vorausgesetzt, die Käufer wissen, was an Nachrüstpflichten und Sanierungsarbeiten auf sie zukommt. Dabei unterstützen die Berater im VPB Kaufinteressenten – und zwar firmen- und produktneutral! Bei einem Vor-Ort-Termin lassen sich Sanierungsstaus abklären, der Wert realistisch schätzen und mögliche Umbauarbeiten besprechen.

Schimmelprobleme im Altbau erkennen und sanieren

Zu den klassischen Problemen in Altbauten gehören zum Beispiel Schimmel und Feuchtigkeit, Lecks und Risse sowie Probleme mit der Abdichtung oder der Statik, etwa in alten Fachwerkhäusern, in denen sich das hölzerne Tragwerk im Laufe der Jahrhunderte schon einmal verschieben kann. Problematisch sind beim Schimmel nicht nur der Befall selbst, sondern auch und vor allem die Begleitumstände: Wo Schimmelpilze sich wohl fühlen, da ist es feucht, und im Feuchten gedeihen auch Bakterien, die wiederum dem Menschen erheblich zusetzen können. Neben der Feuchtigkeit benötigen Schimmelpilze zwei weitere Dinge zum Gedeihen: Wärme und Nahrung, sprich energiereiches organisches Material. In bewohnten Häusern sind Wärme und entsprechendes Nährmaterial vorhanden, die zur Schimmelbildung notwendige hohe Feuchtigkeit fehlt aber meist, zumindest wenn normal geheizt wird. Es reichen allerdings schon geringe Schäden, wie etwa ein kleines Loch im Dach, durch das es hineinregnet, oder ein defektes Leitungsrohr, das die Wände durchnässt, um das Wachstum des Schimmelpilzes auszulösen. Schimmelpilze können verschiedene schwere Gesundheitsstörungen auslösen. Damit Schimmel nicht unentdeckt bleiben, sollten Kaufwillige die in Frage kommenden Altbauobjekte vor dem Erwerb grundsätzlich von unabhängigen Bausachverständigen begutachten lassen. Fragen Sie die Experten in Ihrem VPB-Regionalbüro danach!

Schimmelsanierung in Stuttgart: Expertenrat ist unverzichtbar

Ist ein Objekt von Schimmel befallen, gibt es zur Schimmelsanierung keine Alternative. Der VPB warnt allerdings davor, gleich bei ersten Anzeichen von Schimmel unkontrolliert verschiedene Produkte zur Schimmelentfernung einzusetzen, denn viele dieser Mittel können ihrerseits wieder gesundheitliche Beschwerden bei den Bewohnern hervorrufen. Bei der Schimmelsanierung brauchen die Hausbewohner grundsätzlich qualifizierte Hilfe. Zunächst suchen erfahrene Bausachverständige aus dem VPB-Regionalbüro die Feuchtequelle und lassen deren Ursache beseitigen. Anschließend wird das Haus getrocknet. Parallel dazu wird die genaue Art des Schimmelpilzes von erfahrenen Innenraumanalytikern untersucht, damit die Sanierungsfachleute wissen, mit welchem der zahlreichen Schimmelpilze sie es zu tun haben. Danach werden die mit dem Schimmelpilz belasteten Bauteile sorgfältig gereinigt oder sogar komplett ausgetauscht. Wichtig dabei: Der Erfolg der Schimmelsanierung muss später noch einige Male kontrolliert werden, damit kein Schimmel unerkannt zurückbleibt.

Wertermittlung auch für private Verkäufer wichtig

Auch wer eine Immobilie verkauft, holt sich häufig die Unterstützung der VPB-Sachverständigen zur Immobilienbewertung, damit sie die Immobilie realistisch beurteilen und den angemessenen Verkaufspreis einschätzen können. Diese Wertermittlung ist eine gute Grundlage für Verkaufsverhandlungen – gerade in Zeiten sinkender Immobilienpreise. Beauftragen Sie Ihre Experten vom VPB mit einer Objektbesichtigung.

Energetische Sanierung nach Plan

Energetisch sind Altbauten selten auf dem neuesten Stand. Sie lassen sich aber sanieren und auf ein komfortables Niveau bringen. Die unabhängigen Sachverständigen im VPB-Regionalbüro unterstützen Hausbesitzer und Käufer bei der energetischen Sanierung. Hilfreich sind dabei übrigens auch KfW-Mittel; die Berater im VPB-Netzwerk kennen sich auch damit aus. Wichtig bei der energetischen Sanierung ist die richtige Reihenfolge der Maßnahmen. Im Idealfall stellen Hausbesitzer und Berater dazu vorab gemeinsam den individuellen Sanierungsfahrplan auf.

Wichtig beim Bauen und Sanieren: die richtigen Experten!

Egal, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung neu bauen, kaufen, sanieren, energetisch modernisieren, Schadstoffe ausbauen, ein Objekt an- oder umbauen, ein Dach aufsatteln oder ausbauen, einen Swimmingpool oder eine Fertiggarage bauen, einen Keller trockenlegen oder eine weiße Wanne planen: Wichtig ist immer die gute Vorbereitung des Bauvorhabens. Vermeiden lässt sich Ärger auf der Baustelle nämlich nur durch zweierlei: Die sorgfältige Auswahl seriöser, solventer, möglichst alteingesessener Unternehmen oder Handwerksbetriebe und die ständige, unabhängige Baukontrolle über alle Planungs- und Bauphasen hinweg. Das gilt von den ersten Ideen bis hin zur Bauabnahme des fertigen Objekts.

 

Kontaktieren Sie jetzt das VPB Regionalbüro Stuttgart, um professionelle Unterstützung für Ihr Bauvorhaben zu erhalten.