VPB: KfW-Zuschüsse sind wichtiger zusätzlicher Anreiz für altersgerechten Umbau

BERLIN. Private Bauherren können ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Im Jahr 2021 stehen für das Förderprogramm 445-B insgesamt 130 Millionen Euro zur Verfügung. „Die anhaltend hohe Nachfrage nach den Investitionszuschüssen belegt die Beobachtung unserer Berater: Viele Menschen möchten im Alter nicht umziehen. Tatsächlich können die meisten Häuser mit der entsprechenden fachlichen Beratung gut umgebaut und für das Alter angepasst werden. Dafür bilden die Fördermittel einen wichtigen zusätzlichen Anreiz“, betont Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren e.V. (VPB). Der erste Schritt für einen altersgerechten Umbau sollte immer die Besichtigung vor Ort durch einen Sachverständigen sein. Er klärt mit den Bewohnern, welche Barrieren ihr Leben beeinträchtigen und welche Einschränkungen möglicherweise zu erwarten sind. Hilfreich sind dabei Prognosen von behandelnden Ärzten. Zu den typischen im Rahmen des Förderprogramms unterstützten Maßnahmen zählen nach Angaben der KfW der Einbau einer bodengleichen Dusche und das Entfernen von Türschwellen. Solche Umbauten lassen sich in den meisten Fällen direkt mit einem Handwerker bewerkstelligen, so die Erfahrung der VPB-Berater. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Hier beträgt die Höchstsumme 6.250 Euro.

Die Fördermittel können vor Beginn der Maßnahme im KfW-Zuschussportal beantragt werden:
https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

Qualifizierte Berater für den altersgerechten Umbau sind hier zu finden:
https://www.vpb.de/regionalbueros/berater-finden

Ein VPB-Ratgeber "Ist Ihr Haus barrierefrei?" ist hier zum Download hinterlegt:
VPB-Ratgeber_Ist_Ihr_Haus_barrierefrei.pdf