VPB-Experteninterview
VPB kritisiert: Berufszulassungsregelung für Verwalter von Wohnimmobilien nicht ausreichend!
BERLIN. Kurz vor Ende der 18. Legislaturperiode hat der Bundestag gestern Nacht die lange und auch vom Verband Privater Bauherren (VPB) geforderte Berufszulassungsregelung für Wohnungseigentumsverwalter beschlossen. Sie soll ab etwa Mitte 2018 gelten.
Die Neuregelung bleibt nach Ansicht des VPB allerdings weit hinter den Erfordernissen des Alltags zurück. So gibt es für Wohnungseigentumsverwalter und Immobilienmakler, aber auch für Mietwohnungsverwalter in Zukunft zwar eine Versicherungspflicht und auch eine Pflicht zur Fortbildung, der im ursprünglichen Gesetzesentwurf vom September 2016 noch vorgesehene Sachkundenachweis für alle Branchenneulinge entfällt aber.
Nach dem neuen Gesetz reichen in Zukunft bereits 20 Stunden Fortbildung aus – innerhalb von drei ganzen Jahren! Der VPB kritisiert das als absolut unzureichend, denn so können auch in Zukunft Laien ohne besondere Sachkunde weiter als Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter tätig werden. Und das, obwohl es bei der Verwaltung um erhebliche Werte geht, nämlich die eigenen vier Wände. Diese bilden für die meisten Verbraucher das Rückgrat ihres Vermögens und ihrer Altersvorsorge.
Als Schritt in die richtige Richtung bewertet der VPB die im neuen Gesetz vorgesehene Versicherungspflicht für Verwalter. Sie greift allerdings erst, wenn ein Schaden entstanden ist. Damit der erst gar nicht entsteht, wäre eine entsprechende Sachkompetenz nötig. Aber gerade den Nachweis der Sachkompetenz hat der Gesetzgeber nun unter den Tisch fallen lassen.
Detailfragen etwa zur Versicherungshöhe überlässt der Gesetzgeber einer Rechtsverordnung, die flexibler an Änderungen angepasst werden kann als ein Gesetz. Die Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung nennt auch eine Auskunftspflicht über die Fortbildungen gegenüber den Kunden der Verwalter.
Dennoch: Private Bauherren und Besitzer von Eigentumswohnungen sind also nach wie vor bei der Auswahl von kompetenten Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern auf sich gestellt und müssen genau hinsehen, wen sie engagieren. Entscheidungshilfe leistet dabei die vom VPB gemeinsam mit dem DDIV herausgegebene Checkliste für Wohnungseigentumsverwalter.