Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen
Seit 31. Dezember 2018 gilt das neue deutsche Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). In den Paragraphen 121 bis 132 wurden erstmals verbindliche Regelungen zum Schutz von Menschen vor Radon in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie an Arbeitsplätzen aufgenommen.
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Ja, aber die Aufregung ist unnötig, denn die Radonbelastung hat sich nicht verändert. Nur haben wir jetzt neue Vorgaben: Seit Anfang des Jahres stehen vom Gesetz vorgegebene Referenzwerte im Raum, die es so bislang nicht gab. Das wirft scheinbare Probleme auf. Aber es besteht absolut kein Grund zur Panik. Radon ist nichts Neues, es gehört zur Erd- und damit zur Menschheitsgeschichte. Es tritt heute nicht mehr Radon aus als früher. Neu ist nur das Gesetz.
Die Bundesländer sind jetzt angehalten neue Risikobewertungen zu machen und die Radonexposition in Gebäuden über den flächendeckenden Einsatz moderner Messtechnik zu erfassen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass Radon in hohen Konzentrationen gesundheitsschädlich ist. Nach heutigem Erkenntnisstand gilt Radon als Hauptauslöser für Lungenkrebs bei Nichtrauchern; es erhöht auch bei Rauchern das Lungenkrebsrisiko um das 20- bis 30-Fache. Grund genug also, sich Gedanken über das Gas und seine Auswirkungen zu machen.
Antwort:
Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in unterschiedlich hoher Konzentration enthalten ist. Das Gas steigt durch die Bodenschichten Richtung Erdoberfläche auf und vermischt sich dort mit der Luft. In der Atmosphäre ist es in ungefährlich verdünnter Menge vorhanden. In hohen Konzentrationen gilt es, wie oben erwähnt, als gesundheitsschädlich.
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Das Strahlenschutzgesetz sieht ab einer Radonbelastung von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmittel in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsstätten Handlungsbedarf.
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Das war lange Stand der Erkenntnis. Tatsächlich kommt Radon überall vor. Hohe Radonkonzentrationen in Gebäuden sind aber nicht auf die Regionen mit uranhaltigem Muttergestein beschränkt. Wie hoch die Konzentration in oberflächennahen Bodenschichten ist, hängt ganz wesentlich vom Aufbau des Erdkörpers darunter ab.
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Korrekt. Entscheidend für die Radonbelastung ist die Durchlässigkeit des jeweiligen Bodens. Lockere, gut wasserdurchlässige Böden, lassen auch Radon leicht passieren. Dicht gelagerte, wasserundurchlässige und feuchte Böden sind weniger durchlässig. Und wassergefüllte Bodenschichten stellen für Radon eine nahezu undurchdringliche Barriere dar.
Allerdings können auch wassergefüllte Bodenschichten im Zuge langer niederschlagsarmer Trockenperioden, wie zum Beispiel im Sommerhalbjahr 2018, trockenfallen, so dass es zu einem verstärkten Durchströmen mit Radon kommt.
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Ja, das ist korrekt.
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Ja, das wäre von Vorteil, wenn schon beim Grundstückskauf bekannt ist wie die Radonbelastung im Bereich des Baufensters aussieht. Dann kann eine adäquate Bauausführung konzipiert werden. Dazu muss die Radonbelastung in der sogenannten Bodenluft über mehrere Wochen gemessen werden - und zwar in einem künstlich geschaffenen Hohlraum im Boden. Sobald die Bundesländer ihre Messkampagnen abgeschlossen haben, sind Orientierungswerte bekannt. Bauherren, die auf Nummer Sicher gehen wollen, können schon jetzt, rechtzeitig vor Planungs- und Baubeginn, die Messung auf ihrem Grundstück zusammen mit dem Baugrundgutachten machen lassen.
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Bautechnisch gesehen nutzen wir die Erkenntnis, dass die Wasserdurchlässigkeit der erdberührten Hüllbauteile des Hauses eine, vielleicht sogar die zentrale Rolle spielt. Das heißt, wir müssen auf betroffenen Grundstücken die Keller beziehungsweise Bodenplatten entsprechend konstruieren: Ein wasserdichter, sorgfältig erstellter Stahlbetonkeller, bei dem auch auf die ordentliche Betonnachbehandlung geachtet wurde, oder eine entsprechend sorgfältig hergestellte wasserdichte Stahlbetonbodenplatte, sind technisch ausreichend, um die beim Neubau geforderten Grenzwerte für die Radonbelastung im Gebäude unter 300 Bq/m³ zu halten.
Das Entscheidende ist die Rissefreiheit der Kellerkonstruktion, denn das Radon dringt über Risse in die Keller ein. Die Rissefreiheit ist bei einem druckwasserdichten Keller eher gegeben als bei einem "normalen" Stahlbetonkeller. Aus technischer Sicht ist das Einhalten der Anforderung also durchaus erreichbar. Wer einen ordentlichen wasserdichten Stahlbetonkeller bauen lässt, bekommt im Regelfall auch einen nahezu radondichten Keller.
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Wichtig sind auch vollflächig aufgelegte, dicht miteinander verklebte Bitumenbahnen oder sogar vollflächig verschweißte Bitumenschweißbahnen, wie sie als Trennlage in Wohnräumen auf der Bodenplatte ohnehin üblich sind. Auf das sorgfältig ausgeführte Anarbeiten an durchdringende Bauteile wie Rohrleitungen muss dabei natürlich besonders geachtet werden. Eine darauf abgestimmte Planung und die erforderliche Sorgfalt bei der Ausführung sind das A und O!
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Nach meinen bisherigen Erfahrungen sind sie es nicht. Ein radondichter Keller oder eine radondichte Bodenplatte sind planbar. Aber da gilt es entsprechend zu konstruieren.
Nachdem Radon derzeit durch die Medien geht, ist eine gewisse Sensibilisierung zu beobachten. Aber Deutschland ist - im Gegensatz zu unseren Nachbarländern und auch zur USA - baulich gesehen noch "Radonentwicklungsland". Bauliche Präventionsmaßnahmen sind zum Beispiel in der Schweiz und auf den britischen Inseln gang und gäbe.
Antwort:
Sie sollten sich auf keinen Fall verrückt machen lassen, Angst ist ein schlechter Ratgeber! Grundsätzlich empfehle ich, die Radonkonzentration in den dem Erdboden nahen Aufenthaltsräumen messen zu lassen und nach Abschluss der Messung und dem Vorliegen der Messergebnisse zusammen mit einer speziell ausgebildeten "Fachperson Radon" Maßnahmen zu konzipieren, die geeignet sind, die Radonkonzentration unterhalb des Referenzwertes zu halten.
Antwort:
Nur durch eine längerfristige Messung mit einem oder mehreren Exposimetern die - am besten für ein Jahr - in den Aufenthaltsräumen ausgelegt werden und danach durch entsprechende Labore ausgewertet werden.
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Die Bundesländer sind jetzt gehalten, neue Risikobewertungen zu machen und die Radonexposition in Gebäuden über den flächendeckenden Einsatz moderner Messtechnik zu erfassen. Da die tatsächliche Radonbelastung je nach Aufbau des Baugrundes unter den einzelnen Bauwerken und aufgrund der Baukonstruktion individuell stark variiert, sollte die Radonexposition an mehreren Stellen in den jeweiligen Gebäuden gemessen werden. Zum Schluss werden daraus bundesweit Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Antwort:
Ja, sie wollen ja belastbare Daten sammeln. Dabei dürfen wir eins nicht vergessen: Die Radonbelastung an sich hat sich ja nicht verändert, wir haben jetzt nur ein Gesetz, das Richtwerte nennt, und wir müssen Daten sammeln. Also kein Grund zur Panik.
Wenn Altbaueigentümer aber ganz genau und schnell wissen wollen, wie es in ihrem Keller aussieht, dann können sie die Belastungen in ihren Häusern und Gebäuden selbst ermitteln So eine Messung dauert mehrere Monate, am besten sogar ein Jahr oder mehr. Dann hat man verlässliche Werte.
Antwort:
Lüften, Lüften, Lüften! Regelmäßiges Durchlüften senkt die Radonkonzentration in Wohnräumen schnell und wirkt mehrere Stunden nach.
Außerdem ist die Abtrennung des Treppenhauses vom Wohnbereich sinnvoll durch radondicht erstellte Wände mit dichtschließenden Türen zum Wohnbereich hin. Auch das bringt maßgebliche Verbesserungen - im Übrigen auch bei der Energieersparnis.
Antwort:
Durch Risse und Durchlässe, die nicht dicht verschlossen sind. Radon kann zum Beispiel über die Nahtstellen zwischen Bauwerk und Baugrund in die Gebäude eindringen. Diese Nahtstellen bieten den aus dem Boden aufsteigenden Gasen zahlreiche Einfallswege, um in Gebäude einzudringen und dort - in geschlossen, nicht durchlüfteten Räumen - hohe Konzentrationen von mehreren tausend Bq/m³ zu erreichen. Solche Eintrittsstellen entstehen zum Beispiel zu den mit Erde angefüllten Außenwänden hin, den Naturkellerböden, zu Steingestücken, Ziegelpflaster, dünnen Beton- oder Mörtelbodenplatten, an Innenwänden, die direkt auf dem Erdreich errichtet sind oder an klüftigen Bruchsteinwänden auf und gegen Erdreich.
Antwort:
Liegen die gemessenen Werte unterhalb des Referenzwertes von 300 Bq/m³, besteht nach aktueller Rechtslage kein Handlungsbedarf. Natürlich lässt sich immer etwas optimieren, zum Beispiel den Einbau einer dicht schließenden Kellertür, wie bereits erwähnt!
Liegen die gemessenen Werte über den Referenzwerten, sind Maßnahmen sinnvoll, um die Radonbelastung in Aufenthaltsräumen zu senken. Als Aufenthaltsräume gelten hierbei Räume, die zu Wohnzwecken oder zu gewerblichen Zwecken regelmäßig und längerfristig von Menschen genutzt werden.
In unsanierten typischerweise zugigen Altbauten ist Radon kein nennenswertes Problem. Aber wird die Luftdichtheit der Gebäudehülle im Zuge einer energetischen Ertüchtigung verbessert, kann das dazu führen, dass sich die Radonkonzentration in den Aufenthaltsräumen erhöht. ACHTUNG: Es geht hier immer nur um die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen oder an Arbeitsstätten, es geht nicht um den privaten Kartoffel- oder Weinkeller. Dort können durchaus höhere Konzentrationen auftreten. Es schadet allerdings auch nicht, die Konzentration in diesen Nebenräumen durch zielgerichtetes Lüften niedrig zu halten.
Die erste und einfachste Schutzmaßnahme habe ich schon erwähnt: Lüften! Bei regelmäßigem Luftwechsel mit der Außenluft können die Radonkonzentrationen in Räumen nicht allzu sehr ansteigen. Allerdings machen Sommerkondensation und Raumlufttemperaturen in der kälteren Jahreszeit ein ganztägiges oder auch nur mehrmaliges Durchlüften einigermaßen schwierig und teuer. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder auch nur Lüftungsanlagen können Abhilfe schaffen, wenn sie keine Unterdrucksituation in den Innenräumen erzeugen. Wenn doch, könnte sich dieser Unterdruck über ein verstärktes Einströmen von Radon ausgleichen.
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Ja, die sind aber auch entsprechend teuer und aufwändig. Dazu gehören etwa Radonbrunnen und Radondrainagen.
Antwort:
Grundsätzlich ist es sinnvoll, das Radon dort einzufangen, wo es noch nicht auf den menschlichen Organismus einwirken kann, am besten also noch im Erdreich, bevor die Gase ins Gebäude eintreten. Dies kann durch Radonbrunnen im Gebäude und zusätzlich oder auch alternativ um das Gebäude herum erfolgen oder auch durch eine unter dem eigentlichen Kellerboden flächig eingebaute Radondrainage. Brunnen und Drainage werden mittels einer oder mehrerer Entlüftungsleitungen über Dach geführt. Man kann sich dabei den sich einstellenden Kamineffekt im Steigrohr zu Nutze machen oder kann als ergänzende Maßnahme Rohrlüfter einbauen.
Ergänzend muss eine Dichtlage unter dem Kellerboden eingezogen werden. Diese kann mittels Radonfolie, radondichter Teichfolie oder mehrlagig verlegter vollflächig miteinander verschweißter Bitumenbahnen eingebracht werden. Diese Dichtlage verhindert beziehungsweise reduziert den Radonzutritt aus den nicht durch radondichte Bauteile überbauten Bodenbereichen. Das sich dort stauende Radon, dem der Weg nach oben versperrt ist, wird dann über die Radondrainage oder einen oder mehrere Radonbrunnen abgezogen und übers Dach ins Freie befördert. Dort vermischt es sich mit der Umgebungsluft und erreicht schnell unkritische Konzentrationen.
Antwort:
Indem man einen vorhandenen Bodenaufbau oder einen vorhandenen Kellerboden aufbricht und nach dem Einbau der Radondrainage einen neuen Kellerboden einbringt. Da man damit in die Gründungsebene des Gebäudes eingreift, ist es sinnvoll einen Tragwerkplaner hinzuzuziehen, der Erfahrung mit alter Bausubstanz hat.
Antwort:
Ja, es ist sehr aufwändig, und & nein, es ist nicht billig. Ob es sich lohnt? Das muss im Einzelfall durch eine betriebswirtschaftliche Betrachtung des Einzelobjekts beurteilt werden.
Antwort:
Wie gesagt, zunächst einmal muss festgestellt werden, ob bei einem Bestandsobjekt überhaupt Handlungsbedarf besteht! Ist das tatsächlich der Fall, folgen die sinnvollen Dinge wie regelmäßiges Lüften und der Einbau einer dicht schließenden Kellertür. Erst wenn das alles nicht ausreicht, kommen weitere bauliche Maßnahmen in Betracht bis hin zu den oben beschriebenen, sehr aufwändigen. Das ist aber ein langer Weg, der genau geplant werden muss. Dazu brauchen Hauseigentümer solide Beratung von Bauexperten, die die Zusatzqualifikation zur "Fachperson Radon" erworben haben.
Antwort:
Zunächst einmal unterstützen die VPB-Bauherrenberater bereits durch die Prüfung der vorgelegten Planung und können so frühzeitig auf den Einbau von Kellertüren und -abtrennungen hinweisen. Wichtigster Punkt ist aber die baubegleitende Qualitätskontrolle: Die Ausführung eines dichten Kellers bzw. einer Bodenplatte ist ja meistens bereits vertraglich vereinbart und bezahlt. Leider ist die Ausführung jedoch in enorm vielen Fällen sehr mangelhaft. Nun gibt es neben der eindringenden Feuchtigkeit ein weitaus gewichtigeres Argument, diesen Punkt wirklich genau prüfen zu lassen.
Im Netzwerk des VPB finden Bauherren aber auch den Zugang zu entsprechenden Sonderfachleuten für Radonschutz. Und last but not least haben wir eine Vielzahl von Ratgebern, in denen Bauherren sich ebenfalls informieren können.
Ergänzende Informationen finden Sie u.U. hier:
Bauvertrag - Bauberater - Bausachverständiger - Verbraucherverband - Baufachleute