VPB-Experteninterview
VPB fordert mehr Verbraucherschutz für private Bauherren: Klimaschutzziele in Gefahr, weil Pläne nicht kontrolliert werden
BERLIN. "Der Verbraucherschutz am Bau hat eklatante Lücken. Hier muss die Politik nachbessern", konstatiert Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB) nach dem Deutschen Baugerichtstag, der am Wochenende (23./24.) in Hamm stattfand. "Unter Experten sind wir uns über die große Bedeutung des privaten Bauens einig. Private Eigenheim-Bauherren leisten enorm viel für den gesamten Wohnungsmarkt!"
So gehören beispielsweise 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland privaten Bauherren. Sie stellen damit den Großteil des benötigten Wohnraums hierzulande. Über die Hälfte aller Bürger wohnen im Eigenheim, vor allem Familien. "Sie brauchen keine öffentlich geförderten Wohnprogramme. Im Gegenteil: Sie entlasten den Wohnungsmarkt und machen Mietwohnungen frei", betont der VPB-Präsident. "Darüber hinaus sichern sie mit ihrer Immobilie ihre Altersvorsorge und machen genau das, was der Staat allen rät: Selbst vorsorgen und sich nicht nur auf die öffentliche Rentenkasse verlassen."
Dieser Einsatz der privaten Bauherren wird nach VPB-Ansicht vom Staat aber noch nicht honoriert. Im Gegenteil: Gerade der Eigenheim-Bauherr werde als Verbraucher kaum geschützt. Er werde allenfalls als Einzelperson wahrgenommen, ohne Marktmacht und Wählerpotenzial. "So lässt der Staat im Jahr bisher beispielsweise 90.000 Bauherren sprichwörtlich im Regen stehen", kritisiert Thomas Penningh. "So viele unterschreiben nämlich nach unseren Untersuchungen Bauverträge, die sie als Bauherr gegenüber den Baufirmen einseitig benachteiligen. Die Folge sind enorme Zusatzkosten und schlechte Bauqualität. Der Gesetzgeber muss hier endlich etwas tun", fordert der VPB-Präsident.
In puncto Bauqualität entdecken und verhindern beispielsweise VPB-Berater bei der Kontrolle von Neubauten Mängel im Wert von durchschnittlich rund 15.000 Euro pro Wohnung oder Einfamilienhaus. Im Jahr addiert sich das alleine bei den selbstnutzenden Bauherren auf Milliardenhöhe. Viele diese Mängel betreffen Energieeffizienzmaßnahmen. "Energieeffizientes Bauen ist aber Voraussetzung, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Das gelingt nur, wenn die Maßnahmen richtig geplant und dann bautechnisch korrekt umgesetzt werden", gibt der VPB-Präsident zu bedenken. "Dazu muss der Bauherr, der auch für die Umsetzung der Vorschriften haftet, die Pläne rechtzeitig einsehen und prüfen lassen können. Auch hier hat der Bauherr beim Schlüsselfertiganbieter bisher keine gesetzliche Handhabe."
VPB-Präsident Penningh konkretisiert die Forderungen: "Für den Schlüsselfertigbau muss der Verbraucherschutz nachgebessert werden. Wir brauchen vier Instrumente:
Erstens muss der Bauherr von Beginn an eine transparente Bau- und Leistungsbeschreibung bekommen, damit er sieht, was im Festpreis enthalten ist und was nicht.
Zweitens braucht der private Bauherr das Recht, alle Planunterlagen rechtzeitig einzusehen und diese vom Experten prüfen zu lassen, damit er weiß, ob er die vereinbarte Qualität bekommt und ob sein zukünftiges Haus geltendem Recht entspricht.
Drittens benötigen private Bauherren verbriefte Sicherungsleistungen, damit sie nicht auf Baumängeln sitzen bleiben - und sich Firmen nicht durch Insolvenz aus der Verantwortung stehlen können.
Viertens sollen Gemeinden privaten Bauherren wieder ermöglichen, sich ihren Vertragspartner für den eigenen Hausbau selbst auszusuchen. Die weit verbreitete Unsitte der Vergabe ganzer Baugebiete an nur einen Anbieter untergräbt jeden Wettbewerb. Und wer ein Monopol hat, der kümmert sich bekanntlich nicht immer ausreichend um Qualität.
Viele unserer Forderungen werden von seriösen Planern und Baufirmen erfüllt", resümiert Thomas Penningh. "Aber diese Firmen haben sich aus dem sehr hart umkämpften Ein- und Zweifamilienhausmarkt häufig zurückgezogen, weil sie keine Dumpingangebote machen wollen und können. Gute Arbeit kostet ihren Preis. Manch anderer Anbieter muss aber an die Leine genommen werden. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber im Verbraucherschutz verbindliche Standards festschreibt."
Zum Experteninterview mit Thomas Penningh "Verbraucherschutz am Bau steckt noch in den Kinderschuhen" (aktualisierte Fassung vom 30. Mai 2014)